verzichten, solange sie beide zusammen über 50 Prozent haben. Warum sollten sie auch? Da ist es doch viel einfacher, den Menschen noch tiefer in die Taschen zu greifen und dieses Geld – und noch mehr – unverändert mit vollen Händen auszugeben.
Das österreichische Sozialversicherungssystem hat 22 Sozialversicherungsträger. Das sind 22 Fürstentümer für privilegierte Funktionäre von ÖVP und SPÖ. Nicht umsonst ist der Anteil der Sonderpensionsbezieher gerade in diesen Bereichen überproportional hoch. Die Kammerstruktur bedingt einen indirekten Bestellungsmechanismus, dadurch gibt es keine direkte Möglichkeit der Mitbestimmung der betroffenen Sozialversicherten. Das ganze System ist teuer, ineffizient und organisatorisch einfach nicht mehr zeitgemäß. (Beifall bei der FPÖ.)
Wir fordern eine grundlegende Erneuerung und Verbesserung dieses gesamten Systems, insbesondere einheitliche Leistungskataloge – dort liegt nämlich das wahre Problem der Ineffizienz – und eine Abstimmung von Primär-, Sekundär- und Tertiärversorgung, die gibt es bisher überhaupt nicht. Die Zusammenlegung zu einem einzigen Institut, in ein System wäre notwendig. Wobei wir durchaus darüber diskutieren können, ob man einen oder drei Träger haben sollte – einen für die Unselbständigen, einen für die Selbständigen und einen für den öffentlichen Dienst. Darüber kann man diskutieren. Das ist zum Beispiel ein Vorschlag, den die Kammer der Wirtschaftstreuhänder seit Jahren macht.
Gefordert wird also die Schaffung von schlanken und effizienten Strukturen, ein Einsparen von sinnlosen Ausgaben. Die OECD schätzt, dass man hiermit ungefähr 10 Prozent einsparen könnte. Da bewegen wir uns in einem Bereich von 2 bis 2,5 Milliarden €. Also so viel zur Gegenfinanzierung des freiheitlichen Steuersenkungsmodells. Das ist ja nur ein Baustein. Ich werde heute und morgen noch auf weitere Bausteine eingehen.
Zum Abschluss eine Frage an die Runde. Ich habe die Frage auch schon im Finanzausschuss gestellt, und sie ist mir auch beantwortet worden. Der Sachverhalt ist folgender: Die Durchschnittspension in der Oesterreichischen Nationalbank beträgt 87 800 € jährlich, die Durchschnittspension für Beamte beträgt 37 200 € jährlich, die Durchschnittspension für ASVG-Pensionisten beträgt zirka 15 000 € jährlich. Meine Frage, die ich gestellt habe: Finden Sie das gerecht? (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Loacker.)
Kollege Krainer hat im Finanzausschuss die Frage mit einem Wort beantwortet: Nein. Dann fordere ich Sie auf: Tun Sie etwas dagegen! (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der NEOS.)
16.49
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Loacker. Ich stelle Ihnen 4 Minuten ein. – Bitte.
16.49
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Eine Reihe von Anträgen, dazu wurde schon einiges ausgeführt und zum Frauenpensionsantrittsalter der Kollegin Meinl-Reisinger bereits viel gesagt.
Kollege Muchitsch hat zu Beginn der Debatte gemeint, die erste Säule sei die einzig sichere Säule. – Schauen wir uns an, wie sich die Ersatzraten, die Bruttoersatzraten bei Pensionen in der ersten Säule entwickelt haben. Wenn jemand, zum Beispiel ein Mann, Höchstbeitragsgrundlagenverdiener, 1980 nach 40 Beitragsjahren mit 62 Jahren in Pension gegangen ist, hat er 75 Prozent vom Letztbezug bekommen. Wenn er zum aktuellen Pensionsrecht nach 2015 in Pension geht, bekommt er mit demselben Versicherungsverlauf nur mehr 45 Prozent vom Letztbezug.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite