Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 172

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17.05.47

Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Meine Damen und Herren hier im Plenum! Die Notare regeln ihre Alters­vorsorge im Notarversicherungsgesetz. Sie haben eine völlig autonome Regelung. Sie sind eine Solidaritäts- und Selbstverwaltungsgesellschaft, denn – das freut mich natür­lich – sie finanzieren ihr System selbst. Es ist ein gut funktionierendes System, die Ver­sicherten haben es auch gerne und fühlen sich wohl darin.

Jetzt gibt es dazu einen Fünfparteienantrag, da zahlreiche Adaptierungen notwendig sind. In den vergangenen Jahren hat es viele Veränderungen gegeben, welche die Struktur und die höhere Lebensdauer betreffen. Das faktische Pensionsantrittsalter be­trägt jetzt bei den Notaren 68,5 Jahre. Das gesetzliche Regelpensionsalter, das 2006 beschlossen worden ist, beträgt 70 Jahre. In der jetzt zu beschließenden Novellierung geht es vor allem darum, dass man die vorzeitige Alterspension von 67 Jahren auf 65 Jah­re herabsetzt. Das ist darauf zurückzuführen, dass eine Verjüngung im Notariatskreis angedacht ist. Die Herabsetzung wurde vor allem von den Frauen gewünscht, deren Männer bereits mit 65 in Pension gehen. Sie haben jetzt auch die Möglichkeit, mit 65 zu gehen – natürlich mit Abschlägen.

Bei der vorzeitigen Alterspension mit 65 sollen die Abschläge 24 Prozent betragen und nicht mehr, wie bisher, 14,4 Prozent. Nur bei Berufsunfähigkeit bleiben die 14,4 Pro­zent erhalten.

Wir stimmen dieser Novelle gerne zu, und es ist bei diesem Gesetz das konsensuale Vorgehen natürlich sehr zu begrüßen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.07

17.07.52

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe die Debatte.

Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 429 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.

17.08.3520. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorla­ge (323 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 und das Bank­wesengesetz geändert werden (403 d.B.)

21. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvor­lage (273 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Maß- und Eichgesetz geändert wird (404 d.B.)

 


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