Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Kirchgatterer. – Bitte.
17.27
Abgeordneter Franz Kirchgatterer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler, auch von meiner Seite alles Gute zum Geburtstag! Viel Erfolg im Interesse Österreichs, der Bevölkerung! Ich werde mich dem Tagesordnungspunkt 22 widmen, dem EU-Übergangsabkommen mit Kamerun – damit in eine ganz andere Welt.
Viele stellen sich zu Recht die Frage: Wem nützt dieses Abkommen? Wem kommt es zugute? Was ist die Zielrichtung? Ist das EU-Abkommen für die Menschen dort da oder für die Menschen bei uns in Europa? Hilft es der regionalen Wirtschaft in Europa oder in Afrika oder nur den Multis und den internationalen Konzernen? – Es handelt sich um ein Übergangsabkommen, bis es zu einem umfassenden Abkommen mit der ganzen zentralafrikanischen Region kommt, und es regelt den Zugang zum EU-Markt und die Unterstützung in der Entwicklungszusammenarbeit.
Über dieses EU-Abkommen wird hier im österreichischen Parlament und in allen nationalen Parlamenten der EU-Staaten diskutiert und abgestimmt. Das ist demokratiepolitisch äußerst wichtig.
Zu den Fakten: Kamerun hat 22 Millionen Einwohner, Österreich hat zur Verbesserung der Infrastruktur beigetragen. Seit knapp zehn Jahren ist die Volksrepublik China in Kamerun sehr aktiv. Die wichtigsten Exportartikel sind Erdöl, Holz, Kakao und Kaffee. Das, was uns sehr bedenklich stimmt und was wir uns gar nicht vorstellen können, ist die Lebenserwartung. In Kamerun liegt sie bei 54 Jahren, im Nachbarland Zentralafrikanische Union bei unter 50 Jahren, genau bei 49,5 Jahren, in Angola bei 51 Jahren. Das zeigt, wie es wirklich in dieser Region aussieht. Nicht nur heute, am 10. Dezember, dem Internationalen Menschenrechtstag geht es um die Stärkung der Demokratie, fairen Handel und um die sozialen Menschenrechte.
Die festgeschriebene Evaluierung und Überprüfung der Zielrichtung der nachhaltigen Entwicklung, der Ernährungssicherheit, der nachhaltigen regionalen Entwicklung, die Stärkung der Umwelt und der arbeitsrechtlichen Standards sind die Gründe dafür, wieso wir diesem Abkommen zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. El Habbassi.)
17.30
Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek zu Wort. – Bitte.
17.30
Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Ich konzentriere mich in meiner Rede grundsätzlich auf die Novelle des Maß- und Eichgesetzes. Die drei Maßnahmen, die ich herausstreichen möchte, sind ein Beispiel dafür, wie man mit wohldosierten und wohlüberlegten Kleinigkeiten sowohl den Konsumenten als auch den Firmen, die davon betroffen sind, in Summe hilft, Geld zu sparen; nämlich über die Summe von vielen kleinen Beträgen, welche dann doch einen ordentlichen Batzen ausmachen, wie beispielsweise im Eisenbahnwesen die Interoperabilitätskomponenten. (Zwischenruf des Abg. Schönegger.)
Durch die Vermeidung von Doppelprüfungen können im Eisenbahnwesen sehr viele kleine Kostenbeträge für Nacheichungen gespart werden. Das ist nicht notwendig und es ist gut, wenn es hiermit abgestellt wird.
Oder die Maßnahme der Sicherstellung von Informationsbereitstellung: Immer wieder, wenn geprüft, nachgeeicht oder nachgemessen wird und verschiedene Informationen des Prüfers nicht vorhanden sind, können die entsprechenden Zertifikate und Dokumente nicht ausgestellt werden.
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