Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig.
Wir kommen zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung zustimmen, um ein Zeichen. – Das ist wiederum einstimmig.
Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 22: Antrag des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie, dem Abschluss des Staatsvertrages: Übergangsabkommen für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Vertragspartei Zentralafrika andererseits, in 272 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über den Antrag 707/A(E) der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft in den Wirtschaftskammern (406 d.B.)
Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nun zum 23. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Kassegger. – Bitte.
17.51
Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Es ist gut, dass dieser Antrag im Ausschuss behandelt wurde und nicht, wie so viele Anträge, vertagt wurde, das heißt umgangssprachlich, in die Schublade gesteckt wurde.
Das gibt mir Gelegenheit, hier im Plenum als Wirtschaftssprecher der FPÖ den Standpunkt der FPÖ klar und deutlich darzulegen und Missverständnisse auszuräumen.
Zwei Klarstellungen zu Beginn: Es geht nicht um die Abschaffung von Interessenvertretungen per se, ob sie jetzt Kammern oder sonst wie heißen. Das ist wichtig! Die Interessenvertretungen sind wichtig und richtig. Es geht lediglich um die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft, also der verpflichtenden Mitgliedschaft. (Beifall bei der FPÖ.)
Zweite Klarstellung: Alles, was ich hier sage – es geht natürlich laut Tagesordnung jetzt nur um die Wirtschaftskammer, „nur“ unter Anführungszeichen –, gilt nicht nur für die Wirtschaftskammer, sondern für alle Kammern, insbesondere die Arbeiterkammer und die Landwirtschaftskammer, sinngemäß. (Beifall bei der FPÖ.)
Noch einmal in aller Deutlichkeit die Feststellung: Wir Freiheitliche lehnen eine Zwangsmitgliedschaft in Kammern vorbehaltlos ab! – Ich werde auch erläutern, warum wir das tun.
Kammern, Wirtschaftskammern mit Zwangsmitgliedschaft sind in ganz Europa ein Auslaufmodell. Es gibt nur mehr in sieben von 28 europäischen Ländern das Prinzip der Zwangsmitgliedschaft. Die Spanier haben das 2010 abgeschafft, die Slowenen 2006. – Erster Grund.
Zweiter Grund: Die Zwangsmitgliedschaft macht Kammern zu einem wichtigen Instrument der Macht und der Privilegien; für die ÖVP im Bereich Wirtschaftskammer, Land-
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