dern wollen. – Das ist nicht unser Anliegen! Unser Anliegen ist, dass wir Hochschulen auf Augenhöhe haben, alle Hochschulen auf gleicher Augenhöhe, dass die Pädagogischen Hochschulen die gleiche Autonomie und genau die gleiche Verfasstheit haben wie die Universitäten.
Deswegen ist ganz klar, dass das der notwendige Schritt wäre, dann brauchten wir auch diese Anpassungen, die wir heute hier beschließen werden, in dem Sinn nicht.
Ein weiterer Punkt, der in der Novelle enthalten ist, ist die Erleichterung der Einhebung von Drittmitteln. Das ist natürlich dringend notwendig, was man insbesondere dann bemerkt, wenn man sich die Budgets anschaut und sieht, dass in Österreich, gerade was die Wissenschaftsfinanzierung betrifft, der Anteil aus dem privaten Bereich sehr, sehr gering ist. Auch da ist eine Veränderung notwendig. An dieser Stelle eine kleine Erinnerung an Sie, Herr Vizekanzler – vielleicht kommt es ja morgen, vielleicht ist es das Gespräch mit dem Finanzminister, das Sie angekündigt haben –: Es fehlt noch die Vorlage zum gemeinnützigen Stiftungsrecht, die Sie angekündigt haben. Auch das ist ein wesentlicher Teil – vielleicht kommt sie ja, wie gesagt, morgen –, dass wir auch private Mittel viel stärker in die Hand nehmen können, damit die Universitäten entsprechend mehr Finanzierungsmöglichkeiten haben.
Ein weiterer kleiner Punkt, den ich auch für sehr wichtig erachte, bezieht sich auf die Möglichkeit von Lehre und Forschung bei jungen Ärztinnen und Ärzten, die in der Facharzt-Ausbildung sind. Auch dort gibt es eine Regelung. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob die Regelung ausreichen wird, aber das Problembewusstsein dafür ist jedenfalls einmal da, dass entsprechende Lehre und Forschung auch für die jungen Ärztinnen und Ärzte möglich ist.
Zum Schluss noch zum Antrag des Herrn Kollegen Karlsböck. Sie haben insbesondere auch als Beantwortung meiner Anfrage irgendwie wieder dieses Herkunftslandprinzip argumentiert und verteidigt. – Das ist nicht meine Lösung. Ich komme zu einer anderen Lösung. Wir haben es schon gehört, und Sie haben es auch selbst gesagt: Das Herkunftslandprinzip geht europarechtlich nicht. Sie haben recht, dafür kann man sich auf europäischer Ebene einsetzen, aber ich halte auch das nicht für richtig. Es geht ja doch um ein Grundprinzip, ein wesentliches Grundprinzip, eine wesentliche Grundfreiheit der Europäischen Union, nämlich um das Recht der Personenfreizügigkeit, und ich glaube, dass man das jedenfalls so lassen sollte.
Wir haben uns – und das ist ganz richtig – einer Herausforderung zu stellen aufgrund der vielen deutschen Studierenden, die insbesondere zu uns kommen, um Medizin zu studieren, wir haben aber auch ein wesentliches Problem – danach ist in der Anfrage nicht gefragt worden, ich glaube auch nicht, dass Zahlen dafür vorliegen –, nämlich dass viele junge Ärztinnen und Ärzte mit österreichischer Staatsbürgerschaft dann ins Ausland gehen. Ich glaube, dass wir diesbezüglich wesentlich mehr machen müssen. Wir müssen die Ausbildungsmöglichkeiten, die Fortbildungsmöglichkeiten, auch die Bezahlung ganz massiv verändern. Es ist kein Wunder, dass junge Ärztinnen und Ärzte ins Ausland abwandern, denn in Deutschland sind die Ausbildungsmöglichkeiten ganz anders und viel besser. Da müssen wir ansetzen.
Ich glaube, dass das Herkunftslandprinzip rein prinzipiell keine gute Lösung ist, um an der Situation in Österreich etwas zu ändern. (Beifall bei den NEOS.)
19.44
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Jank. – Bitte, Frau Abgeordnete. (Abg. Schieder spricht mit Vizekanzler Mitterlehner.) – Ich muss wieder darum bitten, dass man der Rednerin den Raum gibt, den sie verdient. Vielen Dank. (Abg. Schieder – sich zu seinem Sitzplatz begebend –: Sehr streng!)
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