Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 218

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also von Herrn Karlsböck, und mich hat in den Ausschüssen immer das Ritual gestört, dass wir alle Anträge der Opposition, auch wenn sie gut waren, in die Vertagung ge­schickt und damit ehrenvoll begraben haben. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie des
Abg. Vetter.)

Da ist es einmal gelungen, einen absolut sinnvollen Antrag zu einem gemeinsamen Antrag zu machen. Ich bin kein Freund erstarrter Rituale und automatisierter Abläufe, und deswegen freut mich das sehr.

Zur Sache selber, die man also befürworten muss: Wissenschaftliche Arbeiten von Ab­solventinnen und Absolventen an Universitäten gehören zu den ganz wichtigen Beiträ­gen im Bereich des wissenschaftlichen Diskurses. Häufig sind zum Beispiel Disserta­tionen die wichtigsten Beiträge, die die Wissenschaft vorantreiben. Deswegen ist es natürlich absolut sinnvoll, sie der Öffentlichkeit und vor allem der wissenschaftlichen Öffentlichkeit bekannt zu machen.

Da hat es bisher eine kleine Lücke gegeben. Während das an den Universitäten, Fach­hochschulen und auch Pädagogischen Hochschulen schon geregelt ist, war es an Pri­vatuniversitäten und an der Donau-Uni Krems nicht als Veröffentlichungspflicht gere­gelt. Das wird jetzt sozusagen ausgebügelt, und deswegen ist dieser Antrag natürlich absolut stimmig.

Ich empfehle nachdrücklich, dem Antrag zuzustimmen, und zwar aus drei Gründen. Ei­nen habe ich schon genannt, nämlich den wichtigen Beitrag zum wissenschaftlichen Fortschritt.

Ein zweiter Grund ist, dass wir damit auch diesen Sektor würdigen, der ja in Österreich wächst und der nicht immer mit großer Überzeugung unterstützt wurde, der aber wich­tig ist – er ist ein kleiner, aber eben wichtiger Beitrag für die wissenschaftliche Breite und Tiefe.

Das Dritte ist ein kleiner Nebeneffekt: Eine Publikation von wissenschaftlichen Arbeiten ist gleichzeitig immer auch eine Qualitätskontrolle, denn dann wird sich die wissen­schaftliche Gemeinschaft dieser Arbeit annehmen, sie ansehen und auch ihren Wert zu würdigen wissen.

Wir haben also mehrere positive Effekte, und deswegen meine nachdrückliche Emp­fehlung, diesem Antrag zuzustimmen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

20.08


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl. – Bitte.

 


20.08.21

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann mich dem Kollegen Töchterle anschließen. Er hat das in der Sache bereits dargestellt. Es geht darum, dass Dissertationen auch an Privatuniversitäten veröffentlichungspflich-
tig werden sollen.

Das ist eine sinnvolle Maßnahme. Ich kann mich dem auch anschließen. Ich begrüße, dass wir die Initiative des Kollegen Karlsböck aufgreifen konnten, also auf Basis eines Antrags einer Oppositionspartei zu einem gemeinsamen Antrag gekommen sind, wenn auch durch eine Gesamtänderung, aber wir haben dann doch erreicht, dass alle Par­teien bei diesem Antrag mitgegangen sind.

Das ist aber trotzdem noch auf die Initiative des Kollegen Karlsböck zurückzuführen, und ich denke, das ist ein gutes Zeichen für einen lebendigen Parlamentarismus. (Bei­fall bei der SPÖ.)

20.09

 


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