Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 229

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Wenn man bei Google die Begriffe Frau und Bundesheer eingibt, dann kommt man ir­gendwann einmal auch auf die Datei, die da heißt: „Warum gibt es kaum Frauen beim Bundesheer?“ Da das Regierungsübereinkommen ja auch eine Steigerung des Frau­enanteils beim österreichischen Bundesheer zum Ziel hat, ist diese Frage durchaus be­rechtigt. Das österreichische Bundesheer ermöglicht, wie schon erwähnt worden ist, Frauen seit 16 Jahren, beim Heer Karriere zu machen, und zwar gleichberechtigt, mit durchaus gleichen Chancen und Möglichkeiten. Daher wäre es natürlich spannend, sich darüber Gedanken zu machen, was die Gründe dafür sind, dass der Frauenanteil auch noch nach 16 Jahren doch sehr bescheiden ist. Von den in etwa 390 Frauen sind schon mehr als 80 Sportlerinnen. Es gibt zirka 70 weibliche Offiziere, und davon sind fast die Hälfte Angehörige des militärsanitätlichen Dienstes, also Ärztinnen, Pharma­zeutinnen, Veterinärmedizinerinnen. Wirklich Angehörige der Truppe gibt es nicht so wahnsinnig viele.

Dass jetzt die erste Frau Brigadier geworden ist, ist erfreulich, kann aber wirklich nur ein erster Schritt sein. Also man kann durchaus sagen, dass das Thema Frauen beim Bundesheer noch Luft nach oben hat, daher steht es auch im Regierungsübereinkom­men drinnen. Und daher wird es auch spannend sein, welche Maßnahmen und Strate­gien es geben wird zur Erreichung des Ziels, das da heißt: Mehr Frauen beim Bundes­heer!

Die Änderung des Wehrgesetzes, die wir heute beschließen, ist ein kleiner, aber nicht unwesentlicher Schritt in Richtung einer echten Gleichstellung, denn es enthält im Be­reich der Milizübungen nicht nur gleiche Rechte, sondern auch gleiche Pflichten. Es ist vielleicht auch ein Hinweis darauf, dass es auch darum geht, den Frauen zu zeigen, man nimmt sie wirklich ernst mit ihrer Forderung nach gleichen Rechten und Pflichten. Wie gesagt, es ist ein kleiner, aber wichtiger Schritt, den wir hier heute beschließen.

Da wir auch Änderungen in der Zusammensetzung der Parlamentarischen Bundes­heerkommission beschließen, meine Anregung oder wie immer man es auch sagen möchte: Wenn es um Beschwerdefälle von Frauen beim Bundesheer geht, bitte ich, auch dafür zu sorgen, dass dann die entsprechenden Expertinnen zur Verfügung ste­hen. Wir von der ÖVP werden das selbstverständlich berücksichtigen und im Auge be­halten. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

20.48

20.48.30

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 380 der Beilagen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zu­nächst im Sinne des § 82 Absatz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung die für die Abstim­mung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Ab­geordneten fest.

Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. (Abg. Lopatka – in Richtung NEOS, die sitzen bleiben –: Das war euer Antrag!) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegendem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mehrheit­lich angenommen.

 


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