Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 236

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Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Alm. Ich erteile es Ihnen und stelle die Uhr auf 4 Minuten. (Zwischenruf bei der ÖVP. – Abg. Alm – auf dem Weg zum Rednerpult –: Mittlerweile weiß ich es sogar schon selbst!)

 


21.14.09

Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Mi­nister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist unsere Pflicht, keine Gesetze zu beschließen, wo kein Gesetz notwendig ist, vor allem wenn es schon Gesetze gibt, mit denen das erreicht wird, was durch dieses neue Gesetz erreicht werden soll. Ich spre­che hier vom Symbole-Gesetz.

Was ist denn das Wirkungsziel des Symbole-Gesetzes? Ich lese es Ihnen vor:

„Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel ,Beibehaltung des hohen Niveaus der Inneren Sicherheit in Österreich, insbesondere durch Kriminalitätsbekämpfung, Terrorismusbe­kämpfung und Verkehrsüberwachung‘ der Untergliederung 11 Inneres bei.“

In der Analyse heißt es weiter:

„Einschlägige Symbole werden auch in Österreich als Aufruf zur Verherrlichung oder Unterstützung von Gewalt verwendet. 

Es sollen durch das Verbot der Verwendung terroristischer Symbole die Verbreitung terroristischen Gedankenguts sowie die Radikalisierungs- und Rekrutierungsaktivitäten in Österreich verhindert werden.“

Das ist prinzipiell einmal eine Behauptung. Dafür fehlt Ihnen jede empirische Grundla­ge. Es werden keine empirischen Belege angeführt, dass derartige Gesetze in irgend­einer Form präventiv wirken könnten. Es ist ein symbolisches Gesetz, und der Ver­dacht liegt nahe, dass es auch nur symbolische Wirkung entfaltet, also eigentlich gar keine Wirkung.

Deswegen sind im Ausschuss auch andere Gründe erfunden worden, um dieses Ge­setz zu legitimieren. Es ist hier der Wunsch geäußert worden, dass diese Symbole nicht im Sinne einer Pop-Kultur verwendet werden. Angeblich gibt es Jugendliche, die mit IS-Kappen in der U-Bahn herumfahren. Auch das ist eine Behauptung, bestenfalls anekdotisches Wissen. Und selbst wenn: Das Wirkungsziel ist nicht die Verhinderung einer Pop-Kultur. Das BVT hätte es, wenn sich die Leute markieren, bestenfalls leich­ter, bestehende Gesetze zur Anwendung zu bringen. Es besteht nämlich gar keine Notwendigkeit zur Duldung, würde ich dem Kollegen Pendl gerne sagen, denn es gibt bestehende Gesetze, die Verhetzung und Gutheißung von Gewalt und deren Verbrei­tung pönalisieren.

Zum Beispiel pönalisiert § 282a StGB die Aufforderung zu oder Gutheißung von ter­roristischen Straftaten.

§ 278f StGB verbietet die Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat.

§ 1 Abzeichengesetz 1960 stellt das Tragen und Verwenden von Symbolen und Abzei­chen verbotener Organisationen unter Strafe.

Das heißt, wir brauchen kein neues Gesetz. Es reicht, wenn wir diese Gesetze nützen.

Was Sie auch nicht dazusagen, ist, dass dieses Gesetz ein Teil eines Gesetzespakets ist, zu dem nicht nur die zwei anderen gehören, die heute in diesem Tagesordnungs­punkt zu finden sind, sondern auch das Islamgesetz, das beginnend mit nächster Wo­che eiligst durchs Parlament getragen werden soll. Da soll eilig ein Verfassungsaus­schuss für den 18. Dezember einberufen werden, damit man das schnell noch vor Jah­resende durchwinken kann.

 


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