Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 253

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weisen. Das dient vor allem der Rückverfolgung, denn durch ein einheitliches Numme­rierungssystem können solche pyrotechnischen Gegenstände wesentlich leichter defi­niert und rückverfolgt werden.

Zweitens: Die pyrotechnischen Gegenstände müssen mit den Sicherheitsanforderun­gen der europäischen Normen übereinstimmen. Hier werden auch Hersteller, Impor­teure und Händler zur Verantwortung gezogen und in die Pflicht genommen, indem ih­nen Kontroll- und Mitwirkungsaufgaben eingeräumt werden. Also ganz so leicht wird man solche Stifte in Zukunft nicht mehr bekommen.

Was heißt das konkret? – Hersteller, Importeure und Händler müssen künftig techni­sche Unterlagen erstellen, EU-Konformitätserklärungen ausstellen, Aufzeichnungen über Registrierungsnummern führen und Stichproben ziehen. Wenn der pyrotechni­sche Standard nicht den EU-Richtlinien entspricht, dann müssen sie entsprechende Maßnahmen treffen und die Behörden Informieren.

Die dritte Maßnahme nimmt die Regeln der Marktüberwachung in den Fokus. Diese Re­geln werden völlig neu gestaltet, das heißt konkret, Hersteller, Importeure und Händler müssen auf Verlangen der Behörde sämtliche Informationen und Unterlagen zu Verfü­gung stellen, die für den Nachweis der Konformität pyrotechnischer Gegenstände mit den EU-Vorgaben erforderlich sind. Außerdem müssen sie mitwirken, Gefahren abzu­wenden, die von pyrotechnischen Gegenständen ausgehen, die von ihnen in Verkehr gebracht worden sind. Der Behörde stehen damit Mittel und Wege zur Verbesserung der Rücknahme und des Rückrufes solcher Gegenstände zur Verfügung.

Last but not least sollen Institutionen festgelegt werden, die bewerten, ob die pyrotech­nischen Gegenstände regelkonform sind oder nicht. Und dabei soll durch das Gesetz auch genau definiert werden, welche Anforderungen an diese Institutionen gestellt wer­den müssen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, Sie sehen mit dieser Novelle zum Pyrotechnikgesetz auch die Möglichkeit wichtiger Maßnahmen zum Schutz der Menschen, die damit zu tun haben oder damit hantieren. Da hat der Bürger etwas davon, vor allem dann, wenn Sie zustimmen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

22.14

22.14.10

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Ein­gang in 349 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 411 der Bei­lagen angeschlossene Entschließung betreffend Reglementierung pyrotechnischer „Sig­nalstifte“.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 61.)

 


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