Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 252

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damit auf Menschen, wenn damit auf Kinder geschossen wird, sind das schlicht und einfach Waffen. Niemand kann mir erklären, warum das nicht wie Waffen behandelt wird.

Und es war kein Problem, irgendeinen Abgeordneten oder irgendeine Abgeordnete im Innenausschuss zu überzeugen, denn nach kurzer Diskussion haben wir festgestellt: Wir sind da alle einer Meinung. Jetzt hat die Innenministerin von uns den Auftrag er­halten, sie soll uns einen vernünftigen gesetzlichen Vorschlag machen: Kommt das wie in Deutschland ins Waffengesetz, kommt das ins Pyrotechnikgesetz oder gibt es eine andere vernünftige Lösung?

Aber eines ist doch vollkommen klar: Der Gesetzgeber muss einmal signalisieren, wenn gewisse Grenzen in den Fußballstadien überschritten werden, dass wir das schlicht und einfach nicht akzeptieren. (Abg. Pendl: Genau!) Wir haben die Aufgabe, die Menschen vor den Raketenschützen in den Stadien zu beschützen. Wenn es dazu Gesetze gibt, die geeignet sind, dann werden wir diese Gesetze in diesem Nationalrat beschließen. (Beifall bei den Grünen.)

Das Einzige, was mich dabei wundert, ist, dass das Ganze nicht schon längst passiert ist. Und dann werden wir jedem der sogenannten oder echten Fußballfans eine ganz einfache Frage stellen: Raketen oder Fußball? – Jeder wird sich selbst entscheiden müssen.

Wir werden es so wie in anderen Staaten, wie etwa in Großbritannien, auch in Öster­reich durchsetzen, dass sich in Österreich keine Familie, die zu einem Fußballspiel in ein Stadion geht, vor Raketenterror fürchten muss. Das ist das Mindeste, was der ös­terreichische Nationalrat sicherstellen wird. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

22.10


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesmi­nister Dr. Brandstetter. – Bitte.

 


22.10.42

Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Sehr geehrte Frau Präsiden­tin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich darf Ihnen in Vertretung von Frau Innenministerin Mag. Johanna Mikl-Leitner auch einige Worte zum Pyrotech­nikgesetz, wie es jetzt als Entwurf vorliegt, sagen. Dieses Gesetz  (Abg. Pilz holt die Stifte vom Rednerpult.) – Ich hoffe, wir sind jetzt nicht gefährdet. (Ruf bei der ÖVP: Wie hat er das ins Parlament reingebracht?) – Noch ist das Gesetz nicht beschlossen, noch gibt es offenbar gewisse Freiräume, die wir noch nicht einschränken konnten.

Aber eines ist klar: Als Ausgangspunkt muss man schon berücksichtigen, dass diese Regelung die Umsetzung einer EU-Richtlinie darstellt, die eben vorsieht, das Pyrotech­nikgesetz 2010 an die unionsrechtlichen Vorgaben anzupassen. Das gilt selbstver­ständlich ganz generell und nicht nur für den spezifisch, traditionell kriminogenen Be­reich des Fußballs – unabhängig davon, welche Vereinszugehörigkeit man hat und auch unabhängig davon, ob Abgeordnete bei Matches dabei sind oder nicht. Nein, das soll generell gelten!

Es ist hier in Umsetzung der EU-rechtlichen Vorgaben natürlich auch eine Erhöhung des Schutzes und der Sicherheit der Menschen im Fokus. Das ist gerade in Anbetracht der leider sehr häufigen Unfälle im Umgang mit pyrotechnischem Material auch durch­aus sinnvoll.

Jetzt die Frage: Welche Änderungen, welche Maßnahmen werden konkret umgesetzt?

Erstens – das ist auch wirklich wichtig für die Verfolgung der Zwecke dieses Geset­zes –: Pyrotechnische Gegenstände müssen künftig eine Registrierungsnummer auf-


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