Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 254

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22.15.3731. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorla­ge (371 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Chemikaliengesetz 1996 und das Bun­deskriminalamt-Gesetz geändert werden (410 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Nun kommen wir zum 31. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Pilz. – Bitte.

 


22.16.10

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Letzte Rede, kürzeste Rede: Im Grunde sind diese vorliegenden Regelungen ganz vernünftig. Die Kompetenzen werden zwischen Landwirtschaftsministerium und Innenministerium hin- und hergeschoben. Wir haben im Ausschuss argumentiert, dass es überhaupt nicht einsichtig ist, warum gerade diese Kompetenz nicht im Innenministerium angesiedelt werden soll – keiner wollte sie ha­ben –, aber die Innenministerin war stärker als der Landwirtschaftsminister. Jetzt hat sie der Landwirtschaftsminister.

Eine sachliche Begründung dafür fehlt, weil es sich wirklich um kein landwirtschaft­liches Problem handelt und weil das nur das Resultat eines Hin- und Hergeschiebes und keiner vernünftigen Entscheidung ist. (Abg. Pendl: Wir haben es im Ausschuss be­handelt!)

Otto! Wir waren durchaus einer Meinung, aber wir haben uns nicht durchgesetzt. So ist es manchmal, zumindest auf Bundesebene. Okay, ich nehme es zu Kenntnis, aber die­ser sachlich nicht begründeten Entscheidung werden wir heute die Zustimmung ver­weigern. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

22.17


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Amon. – Bitte.

 


22.17.32

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Mei­ne Damen und Herren! Lieber Kollege Pilz, es ist jetzt fast schon ein bisschen kindisch, denn es ist nicht der Landwirtschaftsminister zuständig, es ist ja der Umweltminister zuständig, weil er eben mit Chemikalien zu tun hat. (Abg. Brosz: Das ist aber der Gleiche!) Das sieht das Bundesministeriengesetz so vor. Das ist so, wie für Bildungs­fragen halt die Bildungsministerin zuständig ist. Wenn es um Politische Bildung und um Aufklärung etwa in der schulischen Debatte geht, dann wird auch das nicht deshalb im Innenministerium ressortieren, weil man sich im Unterricht vielleicht mit Fragen der Prä­vention beschäftigt, sondern dafür ist eben auch die Unterrichtsministerin zuständig.

Im Prinzip ist diese Vorlage sinnvoll, weil es darum geht, Maßnahmen zu setzen, die Sprengstoffanschlägen vorbeugen sollen, wenn gewisse Chemikalien in bestimmten Men­gen gekauft werden.

Ich möchte aber doch noch kurz auf einen Punkt eingehen, weil ich das nicht für ganz fair halte, was die FPÖ gemacht hat. Herr Kollege Darmann, ich gebe Ihnen schon recht, die Frau Innenministerin hat Ihnen im Innenausschuss im Zusammenhang mit der Frage, ob die Terrororganisation Islamischer Staat verboten ist oder nicht, einen falschen Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch genannt. Ihr ist ein Zahlensturz pas­siert.

Ich darf daher richtig sagen, dass wir vom § 278b StGB sprechen, in dem völlig ein­deutig steht, dass eine terroristische Organisation, wie sie der Islamische Staat ist,


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