Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (371 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Chemikaliengesetz 1996 und das Bundeskriminalamt-Gesetz geändert werden (410 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Nun kommen wir zum 31. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Pilz. – Bitte.
22.16
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Letzte Rede, kürzeste Rede: Im Grunde sind diese vorliegenden Regelungen ganz vernünftig. Die Kompetenzen werden zwischen Landwirtschaftsministerium und Innenministerium hin- und hergeschoben. Wir haben im Ausschuss argumentiert, dass es überhaupt nicht einsichtig ist, warum gerade diese Kompetenz nicht im Innenministerium angesiedelt werden soll – keiner wollte sie haben –, aber die Innenministerin war stärker als der Landwirtschaftsminister. Jetzt hat sie der Landwirtschaftsminister.
Eine sachliche Begründung dafür fehlt, weil es sich wirklich um kein landwirtschaftliches Problem handelt und weil das nur das Resultat eines Hin- und Hergeschiebes und keiner vernünftigen Entscheidung ist. (Abg. Pendl: Wir haben es im Ausschuss behandelt!)
Otto! Wir waren durchaus einer Meinung, aber wir haben uns nicht durchgesetzt. So ist es manchmal, zumindest auf Bundesebene. Okay, ich nehme es zu Kenntnis, aber dieser sachlich nicht begründeten Entscheidung werden wir heute die Zustimmung verweigern. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
22.17
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Amon. – Bitte.
22.17
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Pilz, es ist jetzt fast schon ein bisschen kindisch, denn es ist nicht der Landwirtschaftsminister zuständig, es ist ja der Umweltminister zuständig, weil er eben mit Chemikalien zu tun hat. (Abg. Brosz: Das ist aber der Gleiche!) Das sieht das Bundesministeriengesetz so vor. Das ist so, wie für Bildungsfragen halt die Bildungsministerin zuständig ist. Wenn es um Politische Bildung und um Aufklärung etwa in der schulischen Debatte geht, dann wird auch das nicht deshalb im Innenministerium ressortieren, weil man sich im Unterricht vielleicht mit Fragen der Prävention beschäftigt, sondern dafür ist eben auch die Unterrichtsministerin zuständig.
Im Prinzip ist diese Vorlage sinnvoll, weil es darum geht, Maßnahmen zu setzen, die Sprengstoffanschlägen vorbeugen sollen, wenn gewisse Chemikalien in bestimmten Mengen gekauft werden.
Ich möchte aber doch noch kurz auf einen Punkt eingehen, weil ich das nicht für ganz fair halte, was die FPÖ gemacht hat. Herr Kollege Darmann, ich gebe Ihnen schon recht, die Frau Innenministerin hat Ihnen im Innenausschuss im Zusammenhang mit der Frage, ob die Terrororganisation Islamischer Staat verboten ist oder nicht, einen falschen Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch genannt. Ihr ist ein Zahlensturz passiert.
Ich darf daher richtig sagen, dass wir vom § 278b StGB sprechen, in dem völlig eindeutig steht, dass eine terroristische Organisation, wie sie der Islamische Staat ist,
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