verboten ist und unter Strafe steht. Herr Kollege Darmann, es wird doch kein vernünftiger Mensch annehmen, dass es hier im Haus nicht in der Sekunde eine Initiative gäbe, wenn eine Organisation auftritt, die sich durch terroristische Maßnahmen Teile von Staatsgebieten aneignet, eine Organisation, die Menschen enthauptet und das ins Internet stellt. Eine solche Organisation wäre in Österreich nicht verboten, würde nicht unter Strafe stehen? – Das glaubt niemand!
Ich würde Sie auch bitten, Herr Kollege Darmann, sich einmal zu überlegen, was Sie eigentlich damit anrichten, wenn Sie öffentlich behaupten, dass diese Organisation in Österreich nicht nur nicht verboten, sondern erlaubt ist. Ich bitte Sie wirklich, darüber einmal nachzudenken. Das halte ich wirklich für absurd. Und daher bitte ich Sie auch, korrekt zu bleiben. (Abg. Darmann: Lies einmal den Paragraphen!)
Was wir gemacht haben, ist, sicherzustellen, dass auch die Symbole dieser Organisation künftig unter Strafe gestellt werden. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
22.20
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Plessl. – Bitte.
22.20
Abgeordneter Rudolf Plessl
(SPÖ): Geschätzte Präsidentin! Herr
Justizminister! Wer-
te Kolleginnen und Kollegen! Wir haben schon im Ausschuss über die
Regierungsvorlage 371 der Beilagen mit der Änderung des
Chemikaliengesetzes und des Bundeskriminalamt-Gesetzes gesprochen, und
breite Zustimmung wurde signalisiert.
Es geht hier um die Anpassung gesetzlicher Rahmenbedingungen an das europäische Recht mit der Verordnung des Europäischen Parlaments und Rates Nr. 98/2013. Auf der einen Seite wollen wir Ausgangsstoffe verbieten, mit denen Privatpersonen etwaige Explosivstoffe herstellen können, und auf der anderen Seite wollen wir gemäß Anhang I ein Erwerbverbot aussprechen für folgende Chemikalien: Wasserstoffperoxid, Nitromethan, Salpetersäure, Kaliumchlorat, Kaliumperchlorat, Natriumchlorat und Natriumperchlorat in gewissen Zusammensetzungen.
Wir haben auch eine Meldepflicht für Chemikalien vorgesehen, die im Anhang II angeführt sind. Das betrifft folgende Stoffe: Hexamin, Schwefelsäure, Aceton, Kaliumnitrat, Calciumnitrat, Kalkammonsalpeter und Ammoniumnitrat.
Das ist, glaube ich, ein wichtiger Bereich. Mit diesen Maßnahmen, deren Umsetzung beim Landwirtschaftsministerium angesiedelt ist, wird eine Meldepflicht etabliert. Ergänzend müssen wir auch das Bundeskriminalamt-Gesetz ändern und die Meldestelle zentral im Bundesministerium für Inneres ansiedeln.
Zum Schluss noch eines, Herr Kollege Darmann – wir haben schon im Ausschuss darüber gesprochen –, du hast einen Entschließungsantrag eingebracht betreffend temporäre Grenzkontrollen. Ich habe den Antrag von dir im Ausschuss zurückgestellt. Warum? – Das habe ich dir erklärt, weil das Geforderte einfach nicht nachzuvollziehen ist.
Aber zumindest freut es mich, dass deine Partei von der kompletten Abschottung Österreichs – Balken runter, Grenze dicht – weggekommen ist und jetzt temporäre Grenzkontrollen fordert. (Abg. Kickl: Einfach ablehnen! – Abg. Darmann: Ablehnen!) Ganz klar gesagt habe ich dir auch: Wir haben gar nicht so viele Leute, als dass wir diese Grenzkontrollen komplett durchführen könnten. Wir wissen ja, zwischen 2000 und 2006 wurden 3 000 Polizistinnen und Polizisten, in Ihrer Verantwortung, reduziert. Seit 2008 sind jetzt um 1 000 mehr vorhanden. Dies ist aber bei Weitem noch immer nicht ausreichend, um ganz Österreich „abzuschotten“. Und dies ehrlich zu sagen, wäre sehr wichtig.
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