Jetzt raten Sie einmal, was die Arbeiterkammer Österreich, der Österreichische Gewerkschaftsbund, der Sozialdemokratische Wirtschaftsverband Österreich, der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und die WKO in ihren Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren zu dieser Verschleppung in der Betrugsbekämpfung sagen. – Nichts! Absolut nichts! Stillschweigend nehmen diese rot-schwarzen Organisationen dieses Untätig-Werden in der Betrugsbekämpfung zur Kenntnis.
Die Forderung nach einer Betrugsbekämpfung darf nicht nur ein Lippenbekenntnis sein.
Daher bringe ich folgenden Antrag ein:
Abänderungsantrag
des Abgeordneten DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (360 d.B.)
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Das 2. Abgabenänderungsgesetz 2014, 360 d.B., in der Fassung des Ausschussberichtes, wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 2 Ziffer 19 entfällt lit. a.
2. In Artikel 2 Ziffer 19 erhält die bisherige lit. b die Bezeichnung „a“.
*****
(Beifall bei der FPÖ.)
10.16
Präsidentin Doris Bures: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
des Abgeordneten DDr. Hubert Fuchs und weiterer Abgeordneter
zum Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (360 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit in Finanzstrafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-FinStrZG) erlassen und das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Gebührengesetz 1957, das Glücksspielgesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Finanzstrafgesetz, die Abgabenexekutionsordnung, das Tabaksteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996 und das Zollrechts-Durchführungsgesetz geändert werden (2. Abgabenänderungsgesetz 2014 – 2. AbgÄG 2014) (432 d.B.)
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Das 2. Abgabenänderungsgesetz 2014, 360 d.B., in der Fassung des Ausschussberichtes, wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 2 Ziffer 19 entfällt lit. a.
2. In Artikel 2 Ziffer 19 erhält die bisherige lit. b die Bezeichnung „a“.
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