Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 41

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Jetzt raten Sie einmal, was die Arbeiterkammer Österreich, der Österreichische Ge­werkschaftsbund, der Sozialdemokratische Wirtschaftsverband Österreich, der Haupt­verband der österreichischen Sozialversicherungsträger und die WKO in ihren Stel­lungnahmen im Begutachtungsverfahren zu dieser Verschleppung in der Betrugsbe­kämpfung sagen. – Nichts! Absolut nichts! Stillschweigend nehmen diese rot-schwar­zen Organisationen dieses Untätig-Werden in der Betrugsbekämpfung zur Kenntnis.

Die Forderung nach einer Betrugsbekämpfung darf nicht nur ein Lippenbekenntnis sein.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

des Abgeordneten DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Fi­nanzausschusses über die Regierungsvorlage (360 d.B.)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Das 2. Abgabenänderungsgesetz 2014, 360 d.B., in der Fassung des Ausschussbe­richtes, wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 2 Ziffer 19 entfällt lit. a.

2. In Artikel 2 Ziffer 19 erhält die bisherige lit. b die Bezeichnung „a“.

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

10.16


Präsidentin Doris Bures: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ordnungs­gemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

des Abgeordneten DDr. Hubert Fuchs und weiterer Abgeordneter

zum Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (360 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit in Finanz­strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-FinStrZG) erlassen und das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Um­gründungssteuergesetz, das Gebührengesetz 1957, das Glücksspielgesetz, das Versi­cherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, die Bundesabga­benordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, das Bundesfinanzge­richtsgesetz, das Finanzstrafgesetz, die Abgabenexekutionsordnung, das Tabaksteuer­gesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996 und das Zollrechts-Durchführungsgesetz geändert werden (2. Abgabenänderungsgesetz 2014 – 2. AbgÄG 2014) (432 d.B.)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Das 2. Abgabenänderungsgesetz 2014, 360 d.B., in der Fassung des Ausschussbe­richtes, wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 2 Ziffer 19 entfällt lit. a.

2. In Artikel 2 Ziffer 19 erhält die bisherige lit. b die Bezeichnung „a“.

 


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