Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, dem Nationalrat bis Mitte März 2015 einen Gesetzesvorschlag für eine Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie die Einführung einer Erbersatzsteuer für Privatstiftungen nach deutschem Vorbild vorzulegen.“
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Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kuzdas. – Bitte.
10.27
Abgeordneter Ing. Mag. Hubert Kuzdas (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Mit dem 2. Abgabenänderungsgesetz wird eine Reihe von Gesetzen novelliert, und ein neues wird auf den Weg gebracht. Das neue hat Kollege Rossmann schon angesprochen, es betrifft die internationale Zusammenarbeit in Finanzstrafsachen, wo eine internationale Amts- und Rechtshilfe geregelt wird. Im Wesentlichen geht es dabei um Informations- und Datenaustausch, weil es wichtig ist, gewerbsmäßigen Betrug, Abgabenhinterziehung, Schmuggel, Abgabenhehlerei und so weiter einzudämmen.
Aber es geht nicht nur darum, diese betrügerischen Aktivitäten einzudämmen, sondern es geht auch darum, mehr Ehrlichkeit und Gerechtigkeit in diesen Dingen herbeizuführen. Die Beispiele, die Kollege Rossmann aufgezählt hat, sind ja nicht illegal, sondern höchstens moralisch bedenklich, weil es nicht sein kann, dass Starbucks mit 11 Millionen Umsatz in Österreich im Jahr 2013 nur 1 311 € Steuer zahlt. Das wird ja nicht so sein können, und da sind wir uns in diesem Haus einig, dass Steuern zu bezahlen kein Privileg der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder der KMUs sein darf, weil es sich die Großen richten können.
Wir brauchen also eine gemeinsame Vorgangsweise aller Mitgliedstaaten, um eine einheitliche Bemessungsgrundlage für Unternehmenssteuern herbeizuführen und einheitliche Steuersätze zu finden. Wir wissen, dass der Staatengemeinschaft in Europa 1 600 Milliarden € an Steuern durch derartige Maßnahmen entgehen.
Ich möchte aber auch ein paar Anmerkungen zu einigen anderen novellierten Gesetzen machen, zum Beispiel zum Finanzstrafgesetz. Im ursprünglichen Entwurf wäre vorgesehen, dass Datenübermittlung durch Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte an die Finanzstrafbehörden vorgenommen wird, zum Beispiel Übermittlung von IP-Adressen, personenbezogenen Daten durch Telekommunikationsdienste, sonstige Dienstanbieter, Post- und Paketdienste, Abnahme von Fingerprints von Beschuldigten sowie Zugriff auf EKIS-Daten. Dazu ist es nicht gekommen, weil es an einem Rechtsschutzbeauftragten gescheitert ist. Wir hätten damit ohne Rechtsschutzbeauftragten in Anlehnung an das Innenministerium die Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür bekommen.
Ich möchte mich aber abschließend noch dem Herrn Finanzminister widmen. Herr Bundesminister, Sie waren selbst Abgeordneter in diesem Haus, und wir wissen schon, dass Fragestunden nicht ausschließlich dazu dienen, dass Abgeordnete Fragen stellen, sondern dass das, man könnte sagen, eine Plattform ist, wo sich der Minister positioniert. Die Art und Weise, wie Sie die Fragen beantwortet haben, hätte, denke ich, Ihnen als Abgeordnetem auch nicht gefallen, und ich bin der Meinung, das ist Ihrer als Finanzminister auch unwürdig. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)
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