Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 51

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Kollege Rossmann hat schon diesen internationalen Informationsaustausch ange­schnitten. Ja, dafür sind wir. Nur wundert mich das bei Ihnen ein bisschen, denn wenn es um internationale Abkommen wie FATCA geht, sind Sie der Erste, der dagegen auf­springt. (Abg. Rossmann: Das stimmt doch nicht! Sie haben bei allen Abkommen im­mer dagegen gestimmt!)

Ja, mit dem 2. Abgabenänderungsgesetz schließt Finanzminister Dr. Schelling offene Steuerlücken und verbessert somit die Rahmenbedingungen für unsere heimischen Betriebe. Mut zu Reformen statt Verwalten des Alten, das ist offensichtlich unsere De­vise.

Ich darf mit einem Weihnachtswunsch schließen: Kaufen Sie bitte Ihre Weihnachtsge­schenke bei den heimischen Handelsbetrieben, denn nur so können wir Arbeitsplätze und Lehrstellen sowie die Lebensqualität vor Ort sichern. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

10.38


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Alm. – Bitte.

 


10.38.30

Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Mi­nister! Hohes Haus! Herr Kollege Groiß hat ja auch die Wettbewerbsfähigkeit er­wähnt – auch Kollegin Winzig, glaube ich, hat davon gesprochen –, die durch dieses Abgabenänderungsgesetz erreicht werden soll. Ich frage mich allerdings, wie die Wett­bewerbsfähigkeit erhöht werden soll, wenn gewisse Unternehmen ihre Geschäftsfelder aufgeben müssen und diese Geschäftsfelder monopolisiert werden.

Hier passiert etwas mit dem Tabakgesetz, was für uns nicht nachvollziehbar ist, näm­lich die Aufnahme von E-Zigaretten und E-Shishas in dieses Tabakmonopol. Das ist ein Eingriff in das Geschäftsfeld von zirka 75 österreichischen Unternehmen, die diese Produkte bisher legal verkaufen durften. Mit Inkrafttreten dieser Novelle wird ihnen die­ses Geschäftsfeld genommen. Argumentiert wird das Ganze mit Jugendschutz und dem Schutz vor gesundheitlichen Gefahren. Den Jugendschutz könnte man ganz ein­fach auf anderem Weg gewährleisten, indem Ausweiskontrollen – wie auch an anderen Stellen – eingeführt werden.

Der Schutz vor gesundheitlichen Gefahren ist angesichts der Abgabe in Trafiken so­wieso etwas, das hinterfragt werden kann. Wesentlich ist aber, dass diese Übernahme in das Tabakmonopol einen Eingriff in die Grundrechte darstellt, nämlich in die Ei­gentums- und Erwerbsfreiheit. Und wenn Grundrechte betroffen sind, geht es um die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahmen. Über diese Verhältnismäßigkeit braucht man allerdings nicht besonders viele Worte zu verlieren, wenn nämlich der wahre Grund, der in den Erläuterungen zu diesem Gesetz ausgeführt wird, herangezogen wird. Da steht Folgendes:

„Aus Gründen ... der Sicherung der Einkünfte der Tabaktrafikanten sollen neben Ta­bakerzeugnissen auch bestimmte, diesen verwandte Erzeugnisse unter das Monopol fallen.“

Also die Sicherung der Einkünfte der Tabaktrafikanten ist der eigentliche Grund!

Und betreffend den Entzug der Existenzgrundlage von manchen Unternehmerinnen und Unternehmern wurde diesen eine Frist eingeräumt, dass sie sich ein neues Ge­werbe suchen können. Diese Frist ist erstreckt worden; Kollege Matznetter hat das ein wenig zynisch damit kommentiert, dass er gesagt hat, ihnen wird ja rechtzeitig die Möglichkeit gegeben, auf ein anderes Gewerbe umzusteigen. – Das ist jedenfalls nicht die Art von Vertretung, die sich Wirtschaftstreibende wünschen. Egal wie Sie zu diesen


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