rungen wurden durchgeführt, vor allem in der Verwaltung. Gleichzeitig haben wir erreicht, dass mehr Gelder für nachhaltige und zukunftsträchtige Investitionen bereitstehen, sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene. Und Investitionen sind jetzt wohl das Wichtigste, damit die Wirtschaft in Europa wieder Fahrt aufnehmen kann.
Daher kann man zusammenfassen: Es war ein durchaus gutes Verhandlungsergebnis. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
14.40
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Budgetausschusses, den gegenständlichen Beschluss des Rates in 271 der Beilagen gemäß Artikel 23i Abs. 3 2. Satz B-VG zu genehmigen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (372 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956 und das Vertragsbedienstetengesetz 1948 geändert werden (430 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zum 13. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Gerstl. – Bitte.
14.41
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Kanzleramtsminister! Wir beschließen heute einstimmig den Verjährungsverzicht des Arbeitgebers gegenüber den Arbeitnehmern für ihre besoldungsrechtlichen und pensionsrechtlichen Ansprüche, die sich aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes über die Anerkennung von Vordienstzeiten vor dem 18. Lebensjahr ergeben. Das ist gut für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst. Und es ist gut für den Dienstgeber, weil nun genügend Zeit ist, sich eine gute neue unionsrechtliche Regelung zu überlegen, die nicht mehr aufgehoben wird.
Ich glaube, das ist einer der ersten Punkte, dass wir sicherstellen müssen, dass in Zukunft nicht einfach eine Regelung gemacht wird, in der Hoffnung, dass sie drei Jahre hält, und wenn sie dann aufgehoben wird, macht man eine neue Regelung. Also ich glaube, jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, dafür zu sorgen, dass es nicht noch einmal passiert, dass diese Regelung aufgehoben wird.
Ich meine, dass es wichtig ist, für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst sicherzustellen, dass alle Ansprüche, die sie vor dem 18. Lebensjahr erworben haben, genauso angerechnet werden wie die nach dem 18. Lebensjahr. Auf der anderen Seite ist es wichtig, dass man bei dieser Reform vielleicht gleich versucht, Herr Kanzleramtsminister, eine Dienstrechtsreform anzugehen, für die sich die Bundesregierung schon seit Längerem ausgesprochen hat. Eine umfassende Dienstrechtsreform mit dem Ziel, dass wir einen professionellen öffentlichen Dienst sicherstellen, der nicht nur im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst ist, sondern vor allem auch im Interesse aller Österreicherinnen und Österrei-
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