cher, weil die profitieren von einem guten und starken öffentlichen Dienst am meisten und am besten, meine Damen und Herren.
Ich möchte es kurz machen und nur noch sagen, wie wichtig diese Zusammenarbeit ist, hat die Personalvertretungswahl, die erst vor Kurzem stattgefunden hat, gezeigt. Ich glaube, das ist heute der richtige Zeitpunkt, dem Fritz Neugebauer und seinem Team hier ganz besonders zu danken für seine Arbeit für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst in Österreich. (Beifall bei der ÖVP.)
Danke an alle Personalvertreterinnen und Personalvertreter, die bei allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Hoffnung erweckt haben, dass die Verbesserungen im öffentlichen Dienst so fortgeführt werden, wie sie schon in der Vergangenheit immer durchgeführt worden sind. Man sieht, dass die konsequente Zusammenarbeit zwischen der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und dem Bundeskanzleramt immer gute Früchte trägt. In dem Sinne alles Gute! (Beifall bei der ÖVP.)
14.44
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lausch. – Bitte.
14.45
Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Kollege Gerstl, es ist natürlich schön, wenn man sich jetzt hier bei der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst bedankt. Sie sollten sich auch bei uns bedanken, weil wir haben 2010 schon darauf hingewiesen, dass dieses Gesetz – damals verabschiedet von ÖVP und SPÖ – ein Murks ist und nicht halten wird, aufgehoben werden wird. Und was wir jetzt hier machen, ist, diesen Murks von 2010, den Sie gemeinsam mit der SPÖ hier verursacht haben, zu reparieren. (Beifall bei der FPÖ.)
Man kann das jetzt hochgradig loben, indem man sagt, jetzt hat die Bundesregierung genug Zeit, sich eine Regelung zu überlegen, die der EuGH nicht aufheben muss. Dankenswerterweise hat der EuGH nun das bestätigt, was wir schon 2010 gesagt haben, dass dieses Gesetz so nicht halten wird. Man hat es damals gepriesen als die vermeintliche Beendigung der Altersdiskriminierung. Jetzt stellt sich heraus, dass das absurd war, dass das Gesetz genau in die Gegenrichtung wirkt und genau aus diesen Gründen vom EuGH aufgehoben wird. Das ist zu begrüßen.
Wir werden jetzt sicher nicht in die große Jubelstimmung des Kollegen Gerstl verfallen. Faktum ist, dass das, was diese Bundesregierung 2010 – die ist ja seither gleich geblieben; es haben sich nur Personen geändert, aber das Farbenspiel ist ja gleich geblieben, man liegt ja nicht das erste Mal im Koalitionsbett –, dass das, was diese Bundesregierung 2010 vergurkt hat, jetzt repariert werden muss. Also es heißt jetzt: Bundesregierung, zurück an den Start!, und einen Gesetzentwurf zu machen, der vor dem EuGH standhält.
Man hätte natürlich 2010 schon unsere Bedenken aufnehmen sollen. Da wurde gelacht darüber, das wurde verworfen. Wenn man mehr auf die Oppositionsparteien hören würde, dann würde man sich so etwas ersparen. Ich denke, das ist nicht fein, die Beamten und Beamtinnen wiegen sich weiterhin im Ungewissen, man weiß nicht, ob die eigentlich gleiche Bundesregierung jetzt das zustande bringt, was man 2010 nicht zustande gebracht hat. Dieser Überraschungseffekt steht noch aus.
Wir werden diesem Gesetzentwurf natürlich zustimmen, um eine Klagsflut von Beamtinnen und Beamten für die Republik Österreich abzuwenden. Das ist klar, darum sind wir dabei. Aber peinlich ist es und bleibt es, Kollege Gerstl.
Die Personalvertretungswahlen waren auch für die freiheitlichen Personalvertreter sehr erfolgreich. Wir rücken immer näher. Wir sind jetzt keine Vertreter der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, aber viele Beamte erkennen, dass sie von der Gewerkschaft Öf-
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