Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 176

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Sie können – bitte notieren! – gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 des Finanzverfassungsgeset­zes, Kapitel Haushaltsrecht, per Weisung die Länder dazu anhalten, die Haftungen und Schulden offenzulegen. Sie brauchen dazu kein Gesetz, Sie brauchen den Rechnungs­hofpräsidenten, und der wird Ihnen die Zustimmung geben. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Schelling.) Eröffnen Sie diese Gespräche, Sie werden morgen die Zu­stimmung haben, übermorgen können Sie die Länder dazu anhalten. Wenn Sie keine Fußfessel von den Landeshauptleuten tragen, dann machen Sie das! Wenn Sie es nicht machen, haben Sie eine Fußfessel. (Beifall bei den NEOS. – Ironische Heiterkeit bei Abgeordneten von FPÖ und Grünen. – Zwischenruf des Abg. Matznetter.)

Fünfter Punkt: den Druck für ein modernes einheitliches Rechnungswesen der Länder erhöhen. Ich weiß, das haben wir im Frühjahr beschlossen. Aber natürlich müssen wir den Druck hier erhöhen, damit es auch in Gang kommt.

Sechster Punkt: Lassen wir den Rechnungshof endlich umfassend prüfen! Der Rech­nungshof darf bis 50 Prozent öffentliche Beteiligungen prüfen. Wir haben schon mehr­fach den Antrag eingebracht, das auf 25 Prozent zu senken, damit der Rechnungshof auch dort hineinschauen kann. Dort ist Geld des Bürgers und der Bürgerin veranlagt, dort wird mit Steuermitteln operiert, und deshalb hat auch eine Prüfung zu erfolgen. Ich weiß nicht, was dagegen spricht, außer ein Bestemm, das ich nicht verstehen kann, und wiederum Angst vor den Landesfürsten. (Abg. Kogler: Die Fürsten der Finsternis!)

Siebter Punkt, und der wichtigste für die Bürger und Bürgerinnen im Kontext der Hypo: das Geld zurückholen, wo es noch geht. Bei einem Schadensvolumen von bis zu 20 Milliarden € holen wir bisher150 Millionen. Was gilt es zu tun? Natürlich die Insol­venz. Herr Minister, so wie Ihre Amtsvorgängerin, Frau Fekter, bei Frau Barbara Stöckl im ORF gesagt hat, irgendwo wohnt die Insolvenz in ihrer Brust, haben auch Sie das angedeutet. Ja, dann machen Sie es! Wir geben Ihnen Gelegenheit mit einem Sonder­gesetz. Hoffentlich können wir es nächste Woche über den VfGH hebeln, dann gibt es die Lösung für die Insolvenz. Wir brauchen eine lückenlose Verfolgung der Geldbewe­gungen und forensische Analysen. Das geschieht nur lückenhaft. Wir tun da ein biss­chen herum.

Es wird aber nicht auf schweren Betrug untersucht, sondern mit den bei der Justiz lau­fenden Maßnahmen wird natürlich den Leuten auch ein bisschen Sand in die Augen gestreut. Das ist nicht okay! Ich will Kontensperren sehen, ich will Kontoabschöpfungen sehen, und die wird es wohl in dem Kontext brauchen. Kooperieren Sie mit österreichi­schen und internationalen Nachrichtendiensten und führen Sie vor allem schlussend­lich eine Sonderstaatsanwaltschaft ein! Wann, wenn nicht in diesem Fall, bei dem 20 Milliarden Schaden zu befürchten sind, ist so eine Sonderstaatsanwaltschaft ange­sagt? Diese Maßnahmen, sieben an der Zahl mit Unterpunkten, können Sie alle set­zen. Unsere Unterstützung haben Sie. (Beifall bei den NEOS.)

17.19


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Köchl. – Bitte.

 


17.19.33

Abgeordneter Matthias Köchl (Grüne): Geschätzte Zuseherinnen und geschätzte Zu­seher! Werte Menschen auf der Galerie und vor dem Fernsehapparat! Eine Frage stel­len sich, glaube ich, heute Zehntausende Menschen: Warum hat die Republik bei dem Bild, das wir heute abgeben, etwa 300 Millionen € Beraterhonorare aufgewendet? (Abg. Tamandl: Die hat die Republik nicht aufgewendet!) Diese Frage stellen sich sehr, sehr viele Menschen. 300 Millionen € Beraterhonorare – wobei man jetzt beim Griss-Bericht am ehesten sagen kann, der war sein Geld wert. Das kann man natürlich definitiv fest­stellen.

Ich habe das ja bereits im Juni aus dem Verwaltungsratsprotokoll aus Bayern durch ei­ne parlamentarische Anfrage offenlegen können; Kollege Matznetter hat daraus zitiert,


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