Dieser Mix erlaubt in unseren Sozialsystemen nicht, dass sie gleichermaßen abgesichert sind wie Menschen, die eben angestellt sind und ein Jahresarbeitsverhältnis oder zumindest ein saisonales Arbeitsverhältnis haben, bei dem sie sozial abgesichert sind.
Diese Lücke in unserem System wurde dann geschlossen beziehungsweise versuchte man sie zu bereinigen, nämlich mit der Künstlersozialversicherung. Diese ist, wie Herr Kollege Zinggl gesagt hat, immer wieder etwas verbessert worden. Ich glaube aber, dass die heutige Verbesserung kein kleiner, sondern ein ganz, ganz großer Schritt ist.
Jetzt gibt es die Änderung, dass nicht die Einkünfte herangezogen werden – also Einnahmen abzüglich Kosten, und dann schauen wir, ob der Mensch Einkünfte gewerblicher Art hat –, sondern dass wir von den Einnahmen allein ausgehen. Diese neue Gesetzeslage wird eine Vielzahl an Künstlerinnen und Künstlern berechtigen, zu Zuschüssen zu kommen.
Im Grunde genommen wurde die Bemessungsgrundlage bei der Einkommensgrenze angehoben. Es wurde die Zuschussobergrenze von 1 026 € auf 1 722 € erhöht. Gleichzeitig haben wir einen Fonds eingerichtet, der in Notfällen aushelfen soll. Wenn eben aufgrund der prekären Situation die Erfordernisse nicht erfüllt werden können, soll trotzdem geholfen werden können.
Ich glaube aber, dass wir kreativ darüber nachdenken müssen, wie wir mit Menschen in Situationen umgehen, die ihr Arbeitsumfeld nicht mehr in dauerhaften Arbeitsplätzen haben. Das betrifft nämlich nicht nur die Kreativwirtschaft, das betrifft auch sehr viele EPUs, im IT-Bereich et cetera, wo das sehr häufig vorkommt: kurzzeitige Beschäftigungsverhältnisse, zwischenzeitlich aber selbständige Tätigkeit. Darauf haben wir bisher noch keine befriedigende Antwort. Es liegt an uns, daran zu arbeiten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
18.52
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Riemer zu Wort. – Bitte.
18.52
Abgeordneter Josef A. Riemer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich beziehe mich auf den Tagesordnungspunkt 16, über den schon Abgeordneter Zinggl gesprochen hat. Da geht es darum, den Künstlerinnen und Künstlern sozusagen einen fixen Zuschuss, der hier mit 1 500 € pro Monat definiert ist, zu geben – oder die Differenz dazu. Also wenn jemand 300 € einnimmt, wird ihm der Rest erstattet; oder reden wir von 18 000 € jährlich, eben jedes Mal die Differenz dazu.
Ich habe das zuerst sehr leicht genommen, ich habe diesem Antrag gegenüber tiefen Respekt. Wenn ich ihn aber genau durchlese, möchte ich doch einige Punkte bemerken, zu denen ich einen anderen Zugang habe. – Ich habe aber trotzdem Respekt vor dem Grundgedanken, das möchte ich hier nicht verhehlen.
Der zweite Punkt, der mir aufgestoßen ist, war folgender Satz: „Künstler/in im Sinne dieses Bundesgesetzes ist, wer () auf Grund künstlerischer Befähigung und Bemühung tätig ist und Kunst schafft.“ – Das erschien mir dann schon etwas zweifelhaft. In diese Begriffsbestimmung wurde dann noch eingeschoben: „in einer zeitgenössischen Form von Kunst“.
Damit habe ich mir ganz schwer getan, denn Kunst ist in meinem antiquierten Verständnis von Kunst und Kultur „eine Tochter der Freiheit“. Ich bin selbst auch Literat gewesen und schreibe auch selber, aber ich musste mir das auch selber erarbeiten. Das ist nicht abwertend. Ich weiß, dass Kunstschaffende es heute sehr schwer haben. Ich weiß auch, dass diese Studie eindeutig aussagt, dass sehr viele, 30 Prozent, überhaupt armutsgefährdet sind.
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