Künstlerinnen und Künstler eine Zuwendung bis zu einem Höchstbetrag von 1 500 € monatlich vorgesehen, es fehlt aber eine entsprechende Rechtfertigung für eine Differenzierung zwischen selbständig erwerbstätigen und unselbständig erwerbstätigen Künstlerinnen und Künstlern. Darüber hinaus wird man es anderen Erwerbstätigen, die zwar nicht Künstler sind, aber auch wenig verdienen, nicht erklären können, warum sie keinen Zuschuss zu ihrem Einkommen bis zur Höhe von 1 500 € erhalten werden. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
19.14
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht eine der Berichterstatterinnen ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 15: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz und das Kunstförderungsbeitragsgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 322 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mölzer, Kolleginnen und Kollegen betreffend steuerliche Absetzbarkeit von Kunst- und Kultursponsoring.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist abgelehnt.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 16: Antrag des Kulturausschusses, seinen Bericht 377 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 17: Antrag des Kulturausschusses, seinen Bericht 378 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Bericht des Kulturausschusses über die Regierungsvorlage (299 d.B.): Abkommen über die Gemeinschaftsproduktion von Filmen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Israel (379 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zum 18. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Becher. – Bitte.
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