Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 208

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Ein weiterer positiver Punkt ist, dass die Anspruchsvoraussetzungen erweitert werden, das heißt, mehr werden davon profitieren können. Zum Beispiel wird jetzt – das wurde von Kollegin Hakel schon erwähnt – der erste Durchrechnungszeitraum erweitert. Fünf Jahre kann man jetzt erstmals ohne Nachweis den Zuschuss für die Sozialversiche­rung erhalten. Das ist ein wichtiger Aspekt für junge Künstler und Künstlerinnen. Es ist aber auch ein wichtiger Aspekt für KünstlerInnen, die sich zum Beispiel der Kinderer­ziehung widmen.

Damit komme ich auch zum Genderaspekt. Es ist wichtig für jene, die eben in dieser Zeit zum Beispiel Kinder erziehen, dass die Anspruchsberechtigung nicht erlischt und auch nicht zurückgezahlt werden muss, wenn kein Nachweis erbracht werden kann.

Man kann zwischen Einnahmen und/oder Einkünften wählen, auch das ist ein Vorteil für die KünstlerInnen. Wenn man den Genderaspekt beachtet, dann ist zu sagen, dass von jenen, die bisher teilgenommen haben oder Zuschüsse erhalten haben, 60 Prozent Männer sind und 40 Prozent Frauen. Also hier stimmt der Anteil, wenn man dieses Ge­setz nach Geschlechtergerechtigkeit bewertet. 10 Prozent mehr werden, so schätzt man, davon profitieren; auch das ist ein wichtiger Aspekt.

Dass jetzt Künstler und Künstlerinnen, die in Not geraten sind, in Krankheitsfällen oder auch in anderen Unglücksfällen, die das Leben oft mit sich bringt, durch den Sozial­fonds für KünstlerInnen – mit zirka 500 000 € pro Jahr soll er dotiert werden – unter­stützt werden können, ist auch eine wichtige Sache.

Dass wir jetzt mit diesem Gesetz dafür sorgen, dass zeitgenössische Kunst dann von der nächsten Generation auch angeschaut werden kann, weil sie nämlich entstehen kann, das ist die Hoffnung und daher eine Verbesserung für die Künstler und Künst­lerinnen in unserem Land. Dieses Gesetz ist ein weiterer Schritt dazu. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

19.11


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Karl. – Bitte.

 


19.11.49

Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die mit dem vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehene breitere Absicherung der Künstlerinnen und Künstler ist natürlich zu be­jahen. Allerdings muss man auch berücksichtigen, dass mit einer solchen Absicherung auch die entsprechende Finanzierung gewährleistet sein muss. Was diese Finanzie­rung betrifft, so muss man auch den Technologiewandel in die künftigen Überlegungen mit einbeziehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie uns zurückblicken, wie es zu Be­ginn dieses Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetzes ausgesehen hat! Der Auslöser dieses Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetzes war das Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetz 1997. Bis dahin waren die freiberuflich tätigen Künstlerinnen und Künstler nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz voll- oder teilversichert. Durch dieses Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetz 1997 war es dann so, dass die frei­beruflich tätigen Künstlerinnen und Künstler sogenannte neue Selbständige nach § 2 Abs. 1 Z 4 GSVG wurden, und damit hat sich auch ihr Beitrag in nicht unbeträchtlicher Höhe erhöht. Um diese höhere Beitragslast abzufedern, wurde ein Zuschuss zum Bei­trag zur Sozialversicherung vorgesehen. Das heißt, die Beschränkung der Beitragszu­schüsse auf freiberuflich tätige Künstlerinnen und Künstler ist sehr wohl sachlich ge­rechtfertigt.

Eine sachliche Rechtfertigung ist allerdings beim Antrag von Herrn Abgeordnetem Zinggl, Kolleginnen und Kollegen zu vermissen. Dort ist ausschließlich für freiberuflich tätige


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