sowie in familienrechtlichen Verfahren an, um Gebührenerleichterungen für die Beteiligten zu erreichen und insbesondere die Gebühren für Minderjährige gänzlich zu streichen.
Im Jahr 2013 wurden in Österreich rund 16 000 Ehen geschieden, allein davon waren laut Statistik Austria rund 13 000 Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 17 Jahren unmittelbar betroffen. Eine Scheidung, aber auch eine Trennung ist für die Eltern eine belastende Situation, aber noch viel mehr stellt es die involvierten Kinder und Jugendlichen vor belastende Veränderungen in ihrem Leben. Gerade was Pflegschaftsverfahren betrifft, setzen wir nun seit Anfang des Jahres österreichweit auf entsprechende Unterstützung der FamilienrichterInnen durch SozialarbeiterInnen, PsychologInnen und PädagogInnen, um auch im Interesse der Kinder und Jugendlichen zu einer konfliktfreien Lösung zu kommen. Und wir setzen auch darauf, den eigenen Wünschen des Kindes oder des Jugendlichen mit Unterstützung von Beiständen zu entsprechen.
Zum Teil waren aber diese Verfahren oder die Beiziehung von Experten bis dato gebührenpflichtig. Mit der nun vorliegenden Novelle wollen wir in jenen Bereichen, in denen auch der Minderjährige im Mittelpunkt steht, konkret die Verfahren betreffend Kontaktrecht und Vermögensverwaltung, von den Gerichtsgebühren befreien. In Fragen des Unterhalts, wo es bis dato auch zu Gebühren für Minderjährige gekommen ist, sollen diese auch gänzlich gestrichen werden. Und auch die Beiziehung von Experten, also der Familiengerichtshilfe als Besuchsmittler oder auch der Kinderbeistände, wird fünf beziehungsweise sechs Monate gebührenfrei möglich sein.
Weil im Ausschuss die Frage gekommen ist, wieso gerade bei den Besuchsmittlern fünf Monate vorgesehen sind, darf ich noch ergänzen, dass dieser Zeitrahmen natürlich auf Erfahrungswerten basiert. In der Regel sind vier bis fünf Monate ausreichend, danach – und das ist auch unsere Zielsetzung – wird die Regelung der Kontakte von den Eltern eigenverantwortlich wahrgenommen.
Erwähnen möchte ich noch, dass mit der vorliegenden Novelle nun auch wieder die Voraussetzung für eine Entrichtung der Grundbuch-Eintragungsgebühr gemeinsam mit der Grunderwerbsteuer im Falle einer Selbstberechnung ermöglicht wird. Diese gemeinsame Anmeldung und Entrichtung trägt auch wesentlich zu einer Verwaltungsvereinfachung bei.
Ich darf ganz herzlich Danke sagen an den Herrn Minister – diese Gesetzesvorlage trägt im Zentrum das Wohl des Kindes, und ich glaube, das ist in unser aller Sinn! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Jarolim.)
20.26
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Becher. – Bitte.
20.26
Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist sicher sehr erfreulich, dass in Zeiten des Sparens eine Entlastung präsentiert wird, Herr Minister! Das ist eine erfreuliche Sache, eine Entlastung, die den Schwächeren in der Bevölkerung zugutekommt, nämlich den Minderjährigen, die vor Gericht ihre Interessen durchzusetzen versuchen, beziehungsweise deren Eltern, die in dieser schwierigen Situation neben der emotionalen und zeitlichen Belastung auch noch eine finanzielle Kostenbelastung zu tragen haben.
Zur Gerichtsgebühren-Novelle 2014 – meine Kollegin hat es schon ausgeführt – kann man zusammenfassend sagen, es geht um Verfahren, in denen Kinder betroffen sind. Das Volumen dieser Entlastung beträgt in etwa 1,44 Millionen Euro.
Jetzt stellt sich die Frage, was die einzelnen Betroffenen davon haben. Ein paar Beispiele: Es sind 420 € bei der Unterstützung eines Besuchsmittlers, die erspart werden,
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