Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll57. Sitzung / Seite 58

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29. Welche Vorbereitungen trifft die Bundesregierung für den Fall der Aufhebung der „Hypo-Sondergesetze“ durch den VfGH?

30. Welche Konsequenzen wurden aus der Feststellung der Untersuchungskommis­sion, der Bund habe seine Entscheidungen nicht zum Wohle der Bank und der Allge­meinheit getroffen, gezogen?

In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage im Sinne des. § 93 Abs. 2 GOG-NR zum frühest möglichen Zeitpunkt zu behandeln und dem Erstanfragesteller Gelegen­heit zur mündlichen Begründung zu geben.

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Präsidentin Doris Bures: Ich erteile als erstem Redner Herrn Klubobmann Strache als Fragesteller zur Begründung der Anfrage das Wort. Ich mache Sie auf die Rede­zeitbeschränkung von 20 Minuten aufmerksam. – Bitte.

 


12.02.10

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Regierungsbank! Werte Parlamentarier und Zuseher vor den Bildschirmen! Heute wird endlich das Ver­langen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Causa Hypo Alpe-Adria eingebracht. Dass dies geschehen kann, ist durchaus eines der wenigen erfreulichen Ereignisse und Entwicklungen in der österreichischen Innenpolitik. Da ist nach längerer Zeit, nach vielen Ablehnungen, nach vielen Diskussionen etwas Gemeinsames gelun­gen.

Dass es heute diese Möglichkeit gibt, dass die Opposition das Minderheitsrecht hat, parlamentarische Untersuchungsausschüsse einzusetzen, ist, und das muss man festhalten, ein Meilenstein des Parlamentarismus und ein guter und richtiger Weg, auf dem wir aufbauen wollen. (Beifall bei der FPÖ.)

Erstmals gibt es diese parlamentarische Minderheitsrechtssituation, und dadurch kann heute auch der erste Schritt zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses erfolgen. Und das ist gut so, denn wir haben viele, viele Anträge zur Einsetzung eines Untersu­chungsausschusses gestellt. Wir haben aber leider Gottes auch erleben müssen, dass diese über 20 Mal vonseiten der Regierungsfraktionen abgelehnt worden sind.

Unsere heutige Dringliche Anfrage zum Thema Hypo Alpe-Adria befasst sich zu einem großen Teil mit der Verantwortlichkeit auch von Ihnen, Herr Bundeskanzler. Sie haben als Regierungschef natürlich eine Verantwortung. Laut österreichischer Verfassung ist der Bundeskanzler Vorsitzender der österreichischen Bundesregierung. Er koordiniert und vertritt als Regierungschef die Regierungsarbeit gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit und trägt somit als Regierungschef natürlich auch die Hauptverant­wortung. Das wollen wir auch in der Frage der Entwicklungen bei der Hypo beleuchten.

Und selbst wenn Sie, Herr Faymann, nichts aktiv gefördert haben sollten, so haben Sie doch auch offensichtlich nichts verhindert und auch nichts korrigiert. Das fällt auch un­ter das Thema Verantwortlichkeit, wenn Sie untätig geblieben sind und bei Fehlent­wicklungen und Fehlentscheidungen nicht entsprechend eingeschritten sind.

Das „profil“ schreibt in seinem Jahresrückblick über die Nacht, in der der Entschluss zur Verstaatlichung ohne Not getroffen wurde, sehr treffend Folgendes – ich zitiere –:

„Böse Zungen behaupten hartnäckig, Faymann habe die Verhandlungsnacht vom 13. auf den 14. Dezember – in welcher die teuerste Entscheidung der Zweiten Republik getroffen wurde – im Bett verbracht.“

Ich hoffe, Sie konnten wenigstens gut schlafen, Herr Bundeskanzler, als diese schwer­wiegende Entscheidung zu treffen war.

 


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