Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll57. Sitzung / Seite 102

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ziemlich klar! Das heißt, das sind keine Vorverurteilungen – wir haben nur klar gesagt, wer Auskunft geben soll! Wir sind ja nicht in einem Strafprozess, und selbst wenn wir es wären, wären das nur Zeugen, und die sind nicht Beschuldigte, sondern Leute, die Auskunft geben sollen, damit aufgeklärt werden kann.

Ich glaube, wir haben auch andere wichtige Neuerungen in der neuen Verfahrensord­nung. Wir wissen – und das ist etwas ganz Wesentliches –, dass wir, wenn es zu Strei­tigkeiten kommt, zum Verfassungsgerichtshof werden gehen können. Das ist deshalb so wichtig, weil es dadurch am Schluss nicht zu einer politischen Mehrheitsentschei­dung kommt, sondern zu einer rechtlich fundierten Entscheidung über etwaige Streitig­keiten.

Zusätzlich werden wir mit der neuen Verfahrensregelung – und das finde ich sehr, sehr wichtig! – die Möglichkeiten ausweiten, Persönlichkeitsrechte von Auskunftspersonen zu schützen. Frau Kollegin Greiner, ich kann Ihnen garantieren, dass uns das ein gro­ßes Anliegen ist. Wir haben das nämlich so geregelt, dass es nun einen Verfahrens­richter und einen Verfahrensanwalt gibt und sich damit explizit zwei Leute darum küm­mern, dass eben die Persönlichkeitsrechte von Auskunftspersonen gewahrt werden. Ich glaube auch, dass die klaren Regeln in der Verfahrensordnung – weil das schon öfter heute angesprochen wurde – sehr wohl dazu führen werden, dass es eben nicht zu einer missbräuchlichen Verwendung des Instrumentes Untersuchungsausschuss kommt.

Ich glaube aber trotzdem, dass wir ganz explizit aufpassen müssen, dass das zentrale Thema im Zusammenhang mit dem U-Ausschuss, nämlich das Thema Aufklärung, auch im Zentrum bleibt. Wie man in den letzten Tagen hören und lesen konnte, werden ja bereits ein paar Nebenschauplätze aufgemacht.

Ein Beispiel wäre hier die Frage nach den Trennwänden. Diese Frage wurde heute in der Präsidiale zum Glück schon geklärt. Schließlich ist es ein Faktum, dass erstens diese Sichtschutzwände nichts gebracht hätten, da sich damit das Spektakel auf den Platz vor dem Parlament verlagert hätte, und dass zweitens – und das hat die Vereini­gung der Parlamentsredakteure ja ganz richtig gesagt – Personen, die nicht im öffentli­chen Interesse stehen, ja sowieso nicht abgelichtet werden dürfen. Dazu brauche ich keine Trennwand, das ist etwas, was medienrechtlich schon längst geklärt ist, was im Gesetz steht.

Hier wurde also ziemlich kurz, bevor wir dieses Verlangen eingebracht haben, ver­sucht, auf einem Nebenschauplatz von dem abzulenken, was der wesentliche Be­standteil dieser ganzen Sache ist, nämlich von der Aufklärung: der Aufklärung des größten Finanzskandals der Zweiten Republik, einer lückenlosen Aufklärung! Und die­se Aufklärung brauchen wir deswegen, damit solche Dinge in Zukunft nicht mehr pas­sieren!

Frau Kollegin Moser hat es richtigerweise angesprochen: Das Wichtigste ist, dass wir nach der Aufklärung auch die entsprechenden Konsequenzen daraus ziehen und die gesetzlichen Veränderungen schaffen, damit so etwas in Zukunft nicht mehr passieren kann. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der Grünen.)

14.39


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Angerer. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


14.39.19

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­kanzler! Geschätzte Regierungsmitglieder! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Her­ren! Es war mir natürlich bewusst, dass heute die Regierungsparteien wieder vor allem den Kärntnern die Schuld zuschieben werden, und zwar wegen der Landeshaftungen. Deswegen habe ich mir das im Griss-Bericht noch einmal im Detail angeschaut.

 


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