Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung / Seite 77

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Das ist doch genau der Punkt: Dort, wo es darauf ankommt, fallen Sie um, und dann tun Sie so, als würden Sie diese Werte hochhalten, indem Sie Ihrem Landwirtschafts­minister die Herz-Jesu-Rhetorik in den Mund legen. Das reicht nicht dafür aus! Hier und heute findet die Nagelprobe statt, und von Ihnen ist nichts anderes zu erwarten als der nächste Verrat – diesmal im Übrigen auch an den Rechten der Kinder. Das schrei­be ich Ihnen ins Stammbuch!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Fortpflanzungsmedizingesetz steht aus unserer, aus freiheitlicher Sicht in ganz klarem Widerspruch zu zwei ganz wesentlichen Dingen: Das eine ist die Würde des Kindes an sich. Da abstrahieren wir einmal von all den Beziehungen, in die ein solches Lebewesen in weiterer Folge eintritt. Das ist schon der erste Punkt, über den Sie mehr nachdenken sollten.

Das Zweite sind die Rechte, die sich aus dieser Würde dieses Kindes an sich ergeben. Das ist ein entscheidender Punkt, den man nicht in einer Diskussion über irgendwelche Mittel beiseitewischen kann, so wie es jetzt hier 10 Minuten lang versucht worden ist, sondern da reden wir über die Zwecke – und über die Zwecke wird in diesem Hohen Haus schon lange nicht mehr diskutiert. Sie befassen sich nur noch mit den Mitteln, sollten aber mehr Ihrer Aufmerksamkeit den Zwecken widmen. Genau darum geht es. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren von der ÖVP! Das Gesetz, das Sie – eingehängt in die fort­schrittlichen Kräfte der Linken und der Oberliberalen; Sie sollten sich einmal überlegen, in welcher Gesellschaft Sie sich da bei der Beschlussfassung befinden – heute hier auf den Weg bringen, das birgt einen ganz, ganz fundamentalen Fehler in sich: Sie ordnen beides, die Würde eines Kindes und die Rechte dieses Kindes, die sich daraus erge­ben, einer ganz anderen Sache unter. (Abg. Lopatka: Das ist falsch!) Sie ordnen es ei­ner Art – ich setze das jetzt wirklich unter Anführungszeichen – „Recht auf Besitz an ei­nem Kind“ unter (Abg. Lopatka: Völlig falsch!), und Sie können dieses Recht nirgend­woher ableiten. Das wird Ihnen nicht gelingen, außer Sie machen es wie der Verfas­sungsgerichtshof und behandeln Ungleiches nicht ungleich, sondern behandeln Unglei­ches gleich. Das ist die einzige Krücke, mit der es Ihnen gelingt, diese Dinge auf den Weg zu bringen, anders schaffen Sie es nicht! (Abg. Lopatka: Aber den Wunsch nach einem Kind, den negieren Sie völlig!)

Meine Damen und Herren, was machen Sie denn da? – Selbst, wenn jemand aus ei­gener Freiheit einen Lebensentwurf wählt, der es von Natur aus, also prinzipiell aus­schließt, dass daraus jemals ein eigenes Kind entspringen kann, wie das halt bei gleich­geschlechtlichen Paaren der Fall ist – ob Ihnen das in Ihrer Aufgeklärtheit passt oder nicht, es ist nun einmal so –, selbst dann bekommt er jetzt von Ihnen das Recht auf ein Kind zugesprochen. (Abg. Lopatka: Das ist ja völlig falsch!) Das ist ein an den Haaren herbeigezogenes Recht und kein tatsächliches, und Sie versteigen sich hier ungeheu­erlich! (Beifall bei der FPÖ.)

Sehen Sie nicht, dass Sie damit die Natur komplett verdrehen?! Sehen Sie das nicht?! Wenn Sie mit dem Wort „Natur“ wenig Freude haben, dann sage ich gerade in Rich­tung der ÖVP: Sehen Sie nicht, dass Sie hier versuchen, die Schöpfung, die Ihnen doch angeblich etwas wert ist, auf den Kopf zu stellen? Sehen Sie das nicht, oder ist das ein Vokabel, für das Sie sich in der Zwischenzeit schon schämen? (Abg. Lopatka: Sie sind ein großer Heuchler!) Manchmal habe ich den Verdacht, dass es sich in der ÖVP so verhält. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Lopatka: Sie sind ein großer Heuchler!) Das sage ich Ihnen: Das ist ein Eingriff in die Schöpfung!

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Einen Augenblick, bitte.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite