Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung / Seite 83

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Dem mit dem Samen oder den Eizellen einer dritten Person gezeugten Kind ist auf dessen Verlangen nach Vollendung des 14. Lebensjahres Einsicht in die Aufzeich­nungen der Krankenanstalt über die Person des Samenspenders bzw. der Eizellspen­derin, zu gewähren bzw. Auskunft zu erteilen. Zum Wohl des Kindes kommt in medizi­nisch begründbaren Ausnahmefällen auch der Person, die mit der gesetzlichen Vertre­tung für die Pflege und Erziehung betraut ist, ein Auskunfts- und Einsichtsrecht zu.

Prüfenswert erscheint, ob ein zentral geführtes Register diese Auskunfts- und Ein­sichtsrechte vereinfacht, beziehungsweise unter welchen Umständen außerhalb der bereits bestehenden Ausnahmen eine Auskunft über die genetischen Eltern vor dem 14. Lebensjahr des Kindes ermöglicht werden kann.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Gesundheit und der Bundesminister für Justiz werden er­sucht, im Hinblick auf eine vereinfachte Auskunftsmöglichkeit der Kinder über ihre ge­netischen Eltern und zur Sicherung der Einhaltung der Regelungen des § 14 FMedG die Möglichkeiten der Schaffung eines Registers über Samen- oder Eizellspenden zu prüfen. Gleichzeitig soll geprüft werden, ob und unter welchen Umständen Auskünfte über die genetischen Eltern bereits vor dem 14. Lebensjahr des Kindes auch außer­halb medizinisch begründeter Ausnahmefälle erforderlich und angezeigt sein können. Bei der Auskunftserteilung soll im Sinne des Kindeswohles darauf Bedacht genommen werden, dass den Auskunftsberechtigten Beratung und Hilfestellungen angeboten wer­den.

Es soll darüber hinaus geprüft werden, ob und welche über § 21 Abs. 2 FMedG hi­nausgehende Daten zur Gewährleistung der Qualitätssicherung der medizinisch unter­stützten Fortpflanzung erhoben werden sollen.

Die Prüfergebnisse sollen möglichst innerhalb von zwei Jahren vorliegen.“

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein gemeldet. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


12.55.04

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Frau Ab­geordnete Musiol hat hier gesagt, ich hätte die Unwahrheit gesagt, auch in Bezug auf die Eizellspende. Das ist unrichtig.

Frau Abgeordnete Musiol! Ich habe gesagt: Es gibt keine Beschränkungen in dem Ge­setz, jede Frau kann tatsächlich zwischen dem 18. und 30. Lebensjahr so oft sie möch­te Eizellen spenden. Das entspricht den Tatsachen. (Abg. Musiol: Drei Kinder!) Die Tatsache, ob drei Kinder daraus gemacht werden oder nicht, die ist irgendwann – theo­retisch können überhaupt keine Kinder aus den Eizellspenden entstehen, denn es braucht ja 30 bis 50 Spender-Eizellen, um überhaupt zu einer Schwangerschaft zu kom­men. (Beifall bei der FPÖ.)

12.55


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Kitzmül­ler. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


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