Dem mit dem Samen oder den Eizellen einer dritten Person gezeugten Kind ist auf dessen Verlangen nach Vollendung des 14. Lebensjahres Einsicht in die Aufzeichnungen der Krankenanstalt über die Person des Samenspenders bzw. der Eizellspenderin, zu gewähren bzw. Auskunft zu erteilen. Zum Wohl des Kindes kommt in medizinisch begründbaren Ausnahmefällen auch der Person, die mit der gesetzlichen Vertretung für die Pflege und Erziehung betraut ist, ein Auskunfts- und Einsichtsrecht zu.
Prüfenswert erscheint, ob ein zentral geführtes Register diese Auskunfts- und Einsichtsrechte vereinfacht, beziehungsweise unter welchen Umständen außerhalb der bereits bestehenden Ausnahmen eine Auskunft über die genetischen Eltern vor dem 14. Lebensjahr des Kindes ermöglicht werden kann.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Gesundheit und der Bundesminister für Justiz werden ersucht, im Hinblick auf eine vereinfachte Auskunftsmöglichkeit der Kinder über ihre genetischen Eltern und zur Sicherung der Einhaltung der Regelungen des § 14 FMedG die Möglichkeiten der Schaffung eines Registers über Samen- oder Eizellspenden zu prüfen. Gleichzeitig soll geprüft werden, ob und unter welchen Umständen Auskünfte über die genetischen Eltern bereits vor dem 14. Lebensjahr des Kindes auch außerhalb medizinisch begründeter Ausnahmefälle erforderlich und angezeigt sein können. Bei der Auskunftserteilung soll im Sinne des Kindeswohles darauf Bedacht genommen werden, dass den Auskunftsberechtigten Beratung und Hilfestellungen angeboten werden.
Es soll darüber hinaus geprüft werden, ob und welche über § 21 Abs. 2 FMedG hinausgehende Daten zur Gewährleistung der Qualitätssicherung der medizinisch unterstützten Fortpflanzung erhoben werden sollen.
Die Prüfergebnisse sollen möglichst innerhalb von zwei Jahren vorliegen.“
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Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein gemeldet. – Bitte, Frau Abgeordnete.
12.55
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Frau Abgeordnete Musiol hat hier gesagt, ich hätte die Unwahrheit gesagt, auch in Bezug auf die Eizellspende. Das ist unrichtig.
Frau Abgeordnete Musiol! Ich habe gesagt: Es gibt keine Beschränkungen in dem Gesetz, jede Frau kann tatsächlich zwischen dem 18. und 30. Lebensjahr so oft sie möchte Eizellen spenden. Das entspricht den Tatsachen. (Abg. Musiol: Drei Kinder!) Die Tatsache, ob drei Kinder daraus gemacht werden oder nicht, die ist irgendwann – theoretisch können überhaupt keine Kinder aus den Eizellspenden entstehen, denn es braucht ja 30 bis 50 Spender-Eizellen, um überhaupt zu einer Schwangerschaft zu kommen. (Beifall bei der FPÖ.)
12.55
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Kitzmüller. – Bitte, Frau Abgeordnete.
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