Entschließungsantrag
der Abgeordneten Spindelberger, Schittenhelm, Dr. Mückstein, Königsberger-Ludwig, Dipl.-Ing. Strasser, Mag. Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend vereinfachte Auskunftsmöglichkeiten der Kinder
„Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für Gesundheit und der Bundesminister für Justiz werden ersucht, im Hinblick auf eine vereinfachte Auskunftsmöglichkeit der Kinder über ihre genetischen Eltern und zur Sicherung der Einhaltung der Regelungen des § 14 FMedG die Möglichkeiten der Schaffung eines Registers über Samen- oder Eizellspenden zu prüfen. Gleichzeitig soll geprüft werden, ob und unter welchen Umständen Auskünfte über die genetischen Eltern bereits vor dem 14. Lebensjahr des Kindes auch außerhalb medizinisch begründeter Ausnahmefälle erforderlich und angezeigt sein können. Bei der Auskunftserteilung soll im Sinne des Kindeswohles darauf Bedacht genommen werden, dass den Auskunftsberechtigten Beratung und Hilfestellungen angeboten werden.
Es soll darüber hinaus geprüft werden, ob und welche über § 21 Abs. 2 FMedG hinausgehende Daten zur Gewährleistung der Qualitätssicherung der medizinisch unterstützten Fortpflanzung erhoben werden sollen.
Die Prüfergebnisse sollen möglichst innerhalb von zwei Jahren vorliegen.“
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Wenn ich mit einem Wunsch schließen darf, dann ist es der Wunsch an die Regierungsparteien, an die Regierung, dass wir für die weiteren familienpolitischen und gesellschaftspolitischen Fragestellungen nicht die Höchstgerichte, nicht engagierte Anwältinnen und Anwälte brauchen, um wirklich den Lebensrealitäten entsprechende Gesetze zu schaffen, sondern dass wir hier als Gesetzgeber unsere Verantwortung wahrnehmen und das, auch ohne dass wir vom Verfassungsgerichtshof eine drüberbekommen, bewerkstelligen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
12.54
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Dorothea Schittenhelm, Dr. Eva Mückstein, Ulrike Königsberger-Ludwig, DI Georg Strasser, Mag. Daniela Musiol und Kolleginnen und Kollegen betreffend vereinfachte Auskunftsmöglichkeiten der Kinder,
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Gesundheitsausschusses 450 der Beilagen über die Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Fortpflanzungsmedizingesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Gentechnikgesetz und das IVF-Fonds-Gesetz geändert werden (Fortpflanzungsmedizinrechts-Änderungsgesetz 2015) (445 der Beilagen).
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