Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung / Seite 82

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Spindelberger, Schittenhelm, Dr. Mückstein, Königsberger-Ludwig, Dipl.-Ing. Strasser, Mag. Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend vereinfachte Aus­kunftsmöglichkeiten der Kinder

„Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Gesundheit und der Bundesminister für Justiz werden er­sucht, im Hinblick auf eine vereinfachte Auskunftsmöglichkeit der Kinder über ihre ge­netischen Eltern und zur Sicherung der Einhaltung der Regelungen des § 14 FMedG die Möglichkeiten der Schaffung eines Registers über Samen- oder Eizellspenden zu prüfen. Gleichzeitig soll geprüft werden, ob und unter welchen Umständen Auskünfte über die genetischen Eltern bereits vor dem 14. Lebensjahr des Kindes auch außer­halb medizinisch begründeter Ausnahmefälle erforderlich und angezeigt sein können. Bei der Auskunftserteilung soll im Sinne des Kindeswohles darauf Bedacht genommen werden, dass den Auskunftsberechtigten Beratung und Hilfestellungen angeboten wer­den.

Es soll darüber hinaus geprüft werden, ob und welche über § 21 Abs. 2 FMedG hi­nausgehende Daten zur Gewährleistung der Qualitätssicherung der medizinisch unter­stützten Fortpflanzung erhoben werden sollen.

Die Prüfergebnisse sollen möglichst innerhalb von zwei Jahren vorliegen.“

*****

Wenn ich mit einem Wunsch schließen darf, dann ist es der Wunsch an die Regie­rungsparteien, an die Regierung, dass wir für die weiteren familienpolitischen und ge­sellschaftspolitischen Fragestellungen nicht die Höchstgerichte, nicht engagierte An­wältinnen und Anwälte brauchen, um wirklich den Lebensrealitäten entsprechende Ge­setze zu schaffen, sondern dass wir hier als Gesetzgeber unsere Verantwortung wahr­nehmen und das, auch ohne dass wir vom Verfassungsgerichtshof eine drüberbekom­men, bewerkstelligen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

12.54


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Dorothea Schittenhelm, Dr. Eva Mückstein, Ul­rike Königsberger-Ludwig, DI Georg Strasser, Mag. Daniela Musiol und Kolleginnen und Kollegen betreffend vereinfachte Auskunftsmöglichkeiten der Kinder,

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Gesundheitsausschusses 450 der Beilagen über die Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Fortpflan­zungsmedizingesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Gentechnikgesetz und das IVF-Fonds-Gesetz geändert werden (Fortpflanzungsmedizinrechts-Änderungs­gesetz 2015) (445 der Beilagen).

 


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