Auch die PID, diese Präimplantationsdiagnostik, ist ein Instrument der Selektion und Diskriminierung. Das werden mir hier doch einige zugestehen, dass das in diesem Fall so sein wird. Es wird diskriminiert, denn es ist angeblich auch eine Zugangsbeschränkung der Zulassung durch den Staat, die praktisch undurchführbar wird.
Und dieser Abänderungsantrag, dieser Placebo-Abänderungsantrag der Regierungsparteien, meine Damen und Herren, der ändert auch nichts daran. Wer entscheidet denn, welche Eizelle lebenswert ist und welche nicht? Wem muten Sie diese Entscheidung zu? Und wer entscheidet, welche befruchtete Eizelle entsorgt, wirklich entsorgt wird und welche nicht?
Kinder werden ein Produkt der Fortpflanzungsindustrie. Mit diesem Gesetz gehen wir eindeutig zu weit. Und wie schon eine besorgte Bürgerin in einer Zuschrift gemeint hat: Wehret den Anfängen! Mit diesem Gesetz wird ein Kind zur Ware. Es wird nicht mehr als das angenommen, was es ist, als ein Geschenk und ein Wunder der Natur. Sie, meine Damen und Herren der Regierungsparteien, wollen hier Gott spielen und entscheiden, wer lebenswert ist und wer nicht. Und dafür bekommen Sie sicherlich nie im Leben unsere Zustimmung. (Beifall bei der FPÖ.)
13.00
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.
13.00
Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrter Herr Minister! Ich finde positiv, dass es einige schaffen, dies sachlich zu diskutieren. Ich finde, Frau Kollegin Belakowitsch-Jenewein hat ihre Sorgen im Wesentlichen sehr sachlich vorgetragen. Wieso Herr Kollege Kickl sich an der ÖVP so abarbeitet, das ist sein Problem, das sei ihm unbenommen. Wen ich nicht verstehe, und da bin ich persönlich auch enttäuscht, ist Kollege Franz. Der Sozialdemokratie den Vorwurf zu machen, und jetzt brauche ich die Sozialdemokratie grundsätzlich nicht zu verteidigen, aber das war so unter der Gürtellinie, dass das wirklich nicht nachvollziehbar ist. (Beifall bei NEOS und SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)
Wesentlich ist, dass wir hier noch einmal die Geschichte Revue passieren lassen sollten. Wir haben uns wieder einmal von Höchstgerichten Entscheidungen kommen lassen, weil engagierte Leute, und auch ich freue mich, dass Herr Dr. Graupner das so weit durchgefochten hat, bis zu den Höchstgerichten gegangen sind. Die Höchstgerichte, in diesem Fall explizit der Verfassungsgerichtshof, aber auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, haben in vielen Bereichen klar Dinge entschieden, weil wir als Gesetzgeber ganz offensichtlich Gesetze beschlossen haben, immer wieder Gesetze beschließen, die Ungleichbehandlung zur Folge haben, unsachliche Ungleichbehandlung. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)
Jetzt geht es in diesem Fall auch um Gesetze, die schon sehr, sehr alt sind, betreffend die wir vielleicht einfach schon längst hätten tätig werden müssen. Wenn Herr Klubobmann Schieder sagt, dass er es auch schade findet, dass das immer die Höchstgerichte veranlassen und man das vielleicht ändern sollte, dann ist das vollkommen richtig. Ich kann Ihnen dazu auch die Handlungsanleitung geben: das freie Mandat stärker in den Vordergrund stellen, vielleicht koalitionsfreie Räume schaffen, denn mir ist schon klar, das funktioniert nicht, weil sich in diesem Bereich die Koalitionspartner schlichtweg nicht einig werden. (Demonstrativer Beifall des Abg. El Habbassi.)
Fakt ist, dass als Erster der Verfassungsgerichtshof festgestellt hat, dass das Verbot für die Samenspende bei lesbischen Paaren nicht in Ordnung ist und aufgehoben werden muss. Das Zweite ist, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in einem Entscheid gegen Österreich festgestellt, dass das Verbot der Eizellspende und das Verbot der Samenspende bei der IVF zwar noch im Ermessensspielraum des Ge-
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