Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung / Seite 87

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Wir müssen eben schneller tätig werden, denn dann passieren uns auch solche Dinge nicht mehr, dass wir so schnell zu einem Abschluss kommen müssen. Wir hätten einen umfassenderen parlamentarischen Diskurs haben müssen. Der gesellschaftliche Dis­kurs läuft schon seit Jahren, keine Frage. Wenn wir jedoch sehen, wie die Deutschen es geschafft haben, über lange Zeit hinweg mit Expertinnen und Experten zu diskutie­ren, dann sollten wir uns das zum Vorbild nehmen.

Und zum Schluss noch: Der Herr Justizminister hat im Ausschuss gesagt, dass es für ein generelles Verbot schon sehr, sehr starke Argumente braucht. Ich habe Ihnen das im Ausschuss schon gesagt, ich kann Ihnen da nur zustimmen. Ich halte das auch für eine sehr richtige Wortwahl in dem Zusammenhang, und deswegen bin ich sehr froh, dass wir das heute so beschließen werden. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordne­ten der SPÖ.)

13.07


Präsident Karlheinz Kopf: Nunmehr hat sich Herr Bundesminister Dr. Wolfgang Brand­stetter zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


13.07.11

Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Besucher aus Nie­derösterreich! Wie schon erwähnt wurde, und insofern kann ich mich auch relativ kurz fassen, ist Anlass für diese notwendige Reform ein Erkenntnis des Verfassungsge­richtshofs vom Dezember 2013 gewesen. In diesem Verfassungsgerichtshoferkenntnis wurde ausgesprochen, dass auch lesbischen Paaren die Möglichkeit der Inanspruch­nahme der medizinisch unterstützten Fortpflanzung eröffnet werden muss. Um diese zu erreichen, hob der Verfassungsgerichtshof wesentliche Teile des Fortpflanzungsme­dizingesetzes mit Wirkung ab 1. Jänner 2015 auf. Das ist umzusetzen.

Frau Kollegin Belakowitsch-Jenewein! Sie haben in diesem Zusammenhang davon ge­sprochen, dass man die Verantwortung den Gerichten umhängen würde, soferne ich es richtig mitgeschrieben habe. Darum kann es jedoch nicht gehen. Bei einem richtigen Verständnis des Rechtsstaats sind höchstgerichtliche Entscheidungen umzusetzen oh­ne Wenn und Aber; da kann es gar keine Debatte darüber geben. – Ja, es ist so. Es ist auch schon erwähnt worden, dass sich Kollege Graupner kürzlich auch in einer ande­ren, einer adoptionsrechtlichen Frage beim Höchstgericht durchgesetzt hat. Er hat recht bekommen. Auch das ist einfach umzusetzen. Um das in diesem Fall zu erreichen, hob der Verfassungsgerichtshof wesentliche Teile des Gesetzes auf, und dadurch wurden natürlich letztlich Regelungslücken in Kauf genommen. Und diese Regelungslücken – die haben wir ja jetzt gerade – führen dazu, dass ganz entscheidende Begrenzungen dieses Gesetzes aufgehoben wurden, nämlich nicht zuletzt der zentrale einschränken­de Grundsatz der Subsidiarität der medizinisch assistierten Fortpflanzung.

Daher war es wichtig und auch mir wichtig, diese jetzt bereits seit 1. Jänner bestehen­de Regelungslücke zu schließen und die damit verbundene Rechtsunsicherheit zu be­seitigen, und zwar möglichst rasch, damit wir diesen unbefriedigenden Zustand auch nur möglichst kurz haben. Das ist einfach notwendig und sinnvoll, und das, meine Damen und Herren Abgeordnete, war und ist der einzige Grund für den Zeitdruck, der hier oft kritisiert worden ist.

Bei allem Verständnis für Kritik am raschen Tempo möchte ich jedoch schon darauf hinweisen, dass die wesentlichen Grundfragen der Fortpflanzungsmedizin bereits seit Jahren intensiv diskutiert werden und die möglichen Antworten schon seit Langem auf dem Tisch liegen. Auch haben wir ja bis zuletzt Änderungen in unserem Entwurf gerne aufgegriffen, und meines Wissens wurde ja bis gestern auch auf parlamentarischer Ebene an diesen Entwürfen gearbeitet und vieles, was an Kritik und Anregung gekom-


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