Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung / Seite 89

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

bruch auf der anderen Seite. Ich verstehe natürlich, dass es, wenn man die Regelung nicht so treffen würde, wie wir sie hier vorgeschlagen haben, zu Verwerfungen und Wer­tungswidersprüchen kommen würde. Man kann doch nicht das, was im Rahmen der pränatalen Diagnostik an der Schwangeren jetzt schon nach geltender Rechtslage zu­lässig ist, im Rahmen der Präimplantationsdiagnostik, im Reagenzglas verbieten wol­len. Das wäre ein unerträglicher Wertungswiderspruch.

Natürlich verstehe ich aber auch, dass in der Diskussion, die ich mit allen Beteiligten wirklich intensiv geführt habe, schon immer wieder, insbesondere bei der Katholischen Kirche verständlicherweise die Wunden aus der Abtreibungsdiskussion vor 40 Jahren aufbrechen. Das ändert jedoch nichts an dem hier zu regelnden konkreten Problem.

Und was die Eizellenspende betrifft, die wir letztlich auch in Konsequenz der höchstge­richtlichen Judikatur zulassen, da teile ich die Bedenken, die hier geäußert wurden über­haupt nicht. Frau Kollegin Belakowitsch-Jenewein hat, glaube ich, einen Punkt überse­hen, obwohl ich den im Gesundheitsausschuss ja erwähnt habe. Man darf nicht ver­gessen – und da haben Sie ja recht –, dass die Eizellenspende seitens der Spenderin keine Heilbehandlung ist. Das ist ein fremdnütziger Eingriff, daher braucht es dafür ei­ne Rechtfertigung. Der Arzt braucht eine Rechtfertigung dafür, und die kann er nur be­kommen, etwa so wie auch bei einer Nierenspende unter Lebenden, durch eine spe­zielle Regelung im Strafgesetzbuch, und das ist die Einwilligung des Verletzten. Und die ist nach der strengen Judikatur nur dann zulässig, wenn es keinerlei kommerzielle Interessen gibt. So gesehen dienen die Einschränkungen, die wir machen, auch einer entsprechenden Klarstellung. Die wesentliche Einschränkung ist jedoch diese Rege­lung im Strafgesetzbuch, und die gilt ja auch weiterhin, sodass ich die vorgebrachten Bedenken wirklich nicht teilen kann. Es wird keine kommerzialisierte Eizellenspende ge­ben können.

Und wenn oft gesagt wird: Ja, wir haben die Befürchtung, dass es dazu kommen wird!, so kann ich dazu nur eines sagen: Es gab auch immer wieder die Argumente, dass es irgendwo auf der Welt einen schwunghaften Handel mit Organen gibt. Mag sein, ja, aber deshalb die Organspende in Österreich einschränken zu wollen, obwohl wir das ganz gezielt und bewusst mit unseren rechtlichen Regelungen verhindern konnten, das wäre der falsche Weg, muss ich sagen. Und wir werden es auch hier schaffen, jede reine Kommerzialisierung absolut zu vermeiden. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Und auch was die Eizellenspende betrifft, die eine Eizellenspende bleiben wird nach diesem Entwurf und nach unserer Rechtsordnung und den bestehenden Regelungen, die wir schon haben, muss ich schon kurz eingehen auf eine Bemerkung, die Herr Ab­geordneter Dr. Marcus Franz gemacht hat, die mich geschmerzt hat; ich muss es so sagen. Im Zusammenhang damit von einer – so haben Sie es formuliert, Herr Abgeord­neter – Kraut- und Rüben-Elternschaft zu sprechen, das tut einem weh. Wenn man nämlich wirklich weiß, was Betroffene tatsächlich für Probleme, Sorgen und Wünsche haben, und vor allem, wenn man Erfahrung hat so wie ich mit familienrechtlichen Pro­blemen, mit vielen, vielen Fällen, mit denen ich auch wirklich konfrontiert war, wenn man also all das aus der Praxis kennt, wenn man das versteht, dann kann man nur ei­nes sagen, und das sage ich Ihnen Herr Abgeordneter Dr. Franz: Im Zweifel ist es im Interesse des Kindeswohls auf jeden Fall wichtiger, dass es eine stabile, soziale Eltern­schaft gibt. Die soziale Elternschaft ist für das Kindeswohl wichtiger als die biologische. (Beifall bei ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS.)

Letztlich bleibt natürlich zu konzedieren – und das gestehe ich auch zu –, dass das ein Thema ist, von dem schon gesagt worden ist, das es niemanden kalt lässt. Das ist auch gut so. Es ist eine schwierige, auch ethisch schwierige Frage, was man im Rahmen der medizinischen Möglichkeiten ganz allgemein kann, darf und soll. Von meiner Warte aus betrachtet ist ganz klar, dass ich naturgemäß schon ganz besondere Gründe, wie


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite