heitsoffensive in Österreich einzuleiten. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Kuzdas und Plessl.)
Mittlerweile folgen viele andere EU-Mitgliedstaaten unserer Initiative, wie heute eben Frankreich, wo auch ein ähnliches Gesamtpaket geschnürt worden ist. Das heißt, mir ist wichtig, dass wir die Sorgen und die Ängste, vor allem die erhöhte Terrorgefahr ernst nehmen, dass wir vor allem aber auch keine Panik verbreiten. Ich ersuche auch Sie, sorgsam zu sein, aber keine Panik zu verbreiten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Kuzdas und Pendl.)
18.12
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Plessl. – Bitte.
18.12
Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Innenministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kollegen! Wir haben heute eine Kurzdebatte mit dem Thema „Sicherheitsoffensive für Österreich: Aufgriffe von unrechtmäßigen Zuwanderern“. Ich möchte grundsätzlich einige Anmerkungen hiezu anbringen.
Zum Ersten werden in dieser Anfrage immer wieder Zuwanderung und Asyl in einem Satz vermischt. Wir müssen das klar trennen. Auf der einen Seite haben wir die Zuwanderung. Die ist auch mit den Sozialpartnern klar geregelt durch die Rot-Weiß-Rot-Karte. Da gibt es also eine Vorgangsweise, die auch gesetzmäßig abgesichert ist.
Der zweite Bereich ist der Asylbereich, die Genfer Flüchtlingskonvention, in dem wir Menschen, die Hilfe benötigen, Unterstützung benötigen, in diesen Notsituationen auch entsprechend unterstützen.
Ein weiterer Punkt, weswegen immer wieder eine Verschlechterung der Sicherheit für die Bevölkerung behauptet wird, ist die Anführung einer Schließung von Polizeiinspektionen. Ich möchte betonen, dass wir gerade jetzt keine Schließung, sondern eine Zusammenlegung haben, eine Zusammenlegung von Polizeiinspektionen, bei der das Personal in kompletter Zahl verfügbar bleibt. Es stimmt, es gibt Leute auch im Team Stronach – so wie beispielsweise Herr Hagen, der leider jetzt nicht da ist, aber auch Herr Lugar, die bei FPÖ, BZÖ waren und beim Team Stronach sind, die sich für die Schließungen von Polizeiinspektionen ausgesprochen haben. Das stimmt. Damals wurde das so gemacht, dass eine Reduzierung der Polizistinnen und Polizisten durchgeführt worden ist. Das heißt, in diesem Zeitraum 2000 bis 2006 sind 3 000 Polizistinnen und Polizisten wegrationalisiert worden. Das gehört gesagt, denn das ist der Unterschied zwischen einer Schließung und einer Zusammenlegung.
Ein dritter Punkt, über den immer wieder eine Diskussion entsteht, ist die unrechtmäßige Zuwanderung. Ab wann ist man unrechtmäßig zugewandert? Es gibt rechtsstaatliche Vorschriften, nach denen abgeklärt wird, ab wann jemand unrechtmäßig hier ist. Es muss also erst einmal rechtsstaatlich abgeklärt werden, ob jemand in Österreich verbleiben kann. Wenn das Verfahren abgeschlossen und eine Zurückbringung notwendig ist, dann sind aber auch hiefür einige Voraussetzungen unbedingt notwendig, damit man diese Zurückbringung durchführen kann. Zunächst einmal ist die Feststellung der Identität der Person notwendig. Dann gibt es die Möglichkeit der freiwilligen Rückkehr, die auch in großer Zahl ergriffen wird. Auch bei einer Zurückbringung und Außer-Landes-Bringung ist notwendig, dass ein Vertrag vorhanden ist, ein Vertrag zwischen der Republik Österreich und dem jeweiligen Staat oder auch der Europäischen Union. Nur mit diesem Vertrag als Grundlage kann ja auch eine Übernahmeerklärung erfolgen. Erst wenn alle diese Punkte erfüllt sind, kann eine Person auch außer Landes gebracht werden.
Wir brauchen nicht weniger EU, sondern wir brauchen mehr EU. Und es stimmt, es ist unzumutbar, dass einige wenige Staaten in der Europäischen Union fast 90 Prozent
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