könnte. (Abg. Pirklhuber – ein Schriftstück in die Höhe haltend –: Da gibt’s schon eine Studie dazu!) – Ja, eben, da gibt es schon eine Studie; Sie werden das dann sagen, sehr gut!
Wir müssen bei diesem Gesetz daher ganz genau prüfen, dass es uns nicht so ausgelegt werden kann, damit es dann nachher nicht zu einem Haftungsfall für die Republik kommt.
Im Zusammenhang mit TTIP habe ich schon einmal gesagt, dass wir unsere guten österreichischen Lebensmittelstandards nicht durch andere Verpflichtungen aufweichen, sondern sie in die Welt hinaustragen sollten. Daher sollte, wie meine Vorrednerin schon gesagt hat, unser aller Ziel sein – und ich glaube, es ist auch unser aller Ziel –, dass der Anbau von GVO nicht nur in Österreich, sondern in der gesamten Europäischen Union verboten wird.
Daher bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein generelles GVO-Anbauverbot in der Europäischen Union
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, sich auf europäischer Ebene klar für ein generelles Anbauverbot von genetisch veränderten Organismen (GVO) in allen Mitgliedsländern der Europäischen Union einzusetzen.“
*****
Ich hoffe auf Ihre Unterstützung. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
19.35
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Schrangl, Dr. Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter
betreffend ein generelles GVO-Anbauverbot in der Europäischen Union
eingebracht im Zuge der Debatte über Bericht des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union über das Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union gemäß Art. 23e B-VG betreffend 10972/14 - Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG betreffend die den Mitgliedstaaten eingeräumte Möglichkeit, den Anbau von genetisch veränderten Organismen (GVO) auf ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen (32809/EU XXV.GP) (443 d.B.), TOP 4, in der 59. Sitzung des Nationalrates in der XXV.GP am 21.1.2015
Am 13.1.2015 wurde die o.g. Vorlage im Europäischen Parlament beschlossen. Es mag diese zwar auf den ersten Blick eine Verbesserung darstellen, da diese Richtlinie nun den Mitgliedsstaaten das Recht einräumt, - im Sinne einer Renationalisierung von Kom-
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