Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung / Seite 201

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kartoffel und wir wollen auch kein anderes genverändertes Obst oder Gemüse; da sind wir uns alle einig.

Mit dieser neuen Regel haben wir nun endlich eine klare rechtliche Grundlage, um die­sen Willen auch sicher umsetzen zu können. Die Sicherheit hat bisher gefehlt. Sie alle können sich noch an den Streit um den Genmais 1507 erinnern, daran, wie schwierig es war, ihn von unseren Äckern fernzuhalten. Es gab immer die Auseinandersetzung mit der Kommission, die den Genmais zulassen wollte, die Befürchtung, eine Mehrheit der europäischen Staaten könnte für die Zulassung stimmen, und wir mussten immer hoffen, dass es ausreichend gleichgesinnte Staaten für eine Blockade gibt.

Diese Unsicherheit ist mit dieser neuen Richtlinie vorbei. Mit der sogenannten Aus­stiegsklausel können wir in Österreich künftig allein entscheiden, ob bei uns genverän­derte Pflanzen angebaut werden sollen oder nicht; aber nicht nur das: Die neue Richt­linie schreibt außerdem vor, dass alle Staaten, die genveränderte Lebensmittel anbau­en, in Zukunft an ihren Grenzen sogenannte Pufferzonen einrichten müssen. Damit hat unsere gentechnikfreie Landwirtschaft endlich mehr Schutz und einen sicheren europa­rechtlichen Rahmen erhalten. Ich möchte mich an dieser Stelle sowohl bei der Re­gierung als auch bei unseren EU-Abgeordneten, die sich sehr für diese Reform einge­setzt haben, bedanken.

Natürlich hätten wir uns ein noch besseres Ergebnis vorstellen können. Für Österreich wäre ein europaweites Verbot des Anbaus genveränderter Lebensmittel die beste Lö­sung gewesen, dafür haben wir uns ja in Brüssel auch starkgemacht. Ein Gesamtver­bot ist in der EU aber leider nicht mehrheitsfähig. (Abg. Pirklhuber: Noch nicht!) Wie es auch in anderen Bereichen, zum Beispiel in der Atomfrage, der Fall ist, so gibt es leider auch da eine Reihe von Staaten, die unsere Vorbehalte nicht teilen. Das müssen wir jetzt einmal akzeptieren, aber wir werden weiterkämpfen. Wir haben das erreicht, was im Augenblick möglich war, und ich glaube, damit können wir auch sehr zufrieden sein.

Ob auf österreichischen Äckern genmanipulierte Pflanzen angebaut werden oder nicht, das hängt in Zukunft ganz allein von uns ab, und das ist gut so, denn wir wollen das nicht. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Pirklhuber.)

19.33


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Schrangl. – Bitte.

 


19.33.09

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Frau Minister! Sehr geehrte Damen und Herren im Hohen Haus und zu Hause vor den Bildschirmen! Es ist ja schön, dass uns die Europäische Union wieder einmal etwas von unserer Souveränität zurückgibt und dass wir selbst bestimmen dürfen.

Ich denke, es ist österreichischer Konsens, dass wir keine gentechnisch veränderten Le­bensmittel, kein gentechnisch verändertes Saatgut, allgemein keine gentechnisch ver­änderten Organismen wollen. Auch der Großteil der Bevölkerung lehnt dies ab. Und jetzt gehen wir einmal davon aus, dass Österreich diese Möglichkeit beim Schopf packt und den Anbau verbieten wird – da hake ich ein.

Dieses Verbot muss derart ausgestaltet sein, dass nicht nachher ein amerikanischer Großkonzern daherkommen und behaupten kann, er sei aufgrund dieses Anbauverbo­tes in Österreich geschädigt, und dann vielleicht von der Republik Schadenersatz ein­klagen möchte – am besten vielleicht noch vor einem privaten Schiedsgericht à la TTIP, denn wir wissen ja beziehungsweise niemand in der Öffentlichkeit weiß eigentlich, was von diesen privaten Schiedsgerichten im Rahmen von TTIP noch alles umfasst sein


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