bleibt aufrecht. Darüber hinausgehende Diensterbringung ist nicht als Leistung von Überstunden abzugelten, sondern ausschließlich 1:1 in Freizeit auszugleichen.
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Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser zu Wort gemeldet. – Bitte.
21.21
Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Kollege Pendl hat gesagt, keiner hat eine Freude, wenn er am Freitag einen Antrag zugestellt bekommt. – Das ist nicht das Problem! Ihr könnt uns Tag und Nacht einen Antrag zustellen. Womit wir ein Problem haben, ist, wenn wir keine Zeit haben, diesen Antrag anständig zu prüfen. Und das müssen wir schon der Reihe nach besprechen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Es wäre kein Ausschuss mehr geplant gewesen, aber man ist vonseiten der Regierung auf die Opposition zugegangen und hat gesagt, man hätte eine kleinere Dienstrechtsnovelle – nichts Großes. Da ist klar mitgeschwungen, es gibt einen Konsens mit der Gewerkschaft und man muss eine Kleinigkeit umsetzen. Da ist klar, dass man im parlamentarischen Prozedere, wenn das signalisiert wird, ermöglicht, dass so etwas verabschiedet wird.
Dann haben wir auf diesen Antrag gewartet, aber er ist nicht gekommen. – Gut.
Dann bekomme ich am Freitag am Abend von unserer Mitarbeiterin die Information, dass dieser kleinere Abänderungsantrag bei uns eingelangt ist, und dieser kleinere Abänderungsantrag stellt sich als 46-Seiten-Antrag heraus. 46 Seiten mit einer A-4-Seite – nun, Kommentierung kann man nicht sagen, sondern es war eine Begründung, nicht mehr und nicht weniger.
Jeder, der weiß, wie Gesetze sonst ausschauen, wenn sie kommen, weiß, dass es umfassende Erklärungen und Kommentierungen gibt und dass diese A-4-Seite, die hinten drangehängt war, ein äußerst schmaler Beitrag war.
Am Freitag bekommen wir also diesen Antrag, am Montag – nur 48 Stunden später – wird er bereits im Ausschuss verhandelt. Man hat keine Chance, betreffend diese komplexe Materie mit ExpertInnen oder PersonalvertreterInnen in Austausch zu treten. Es besteht schlicht keine Chance, zu prüfen, ob diese Lösung jetzt europarechtskonform ist – es hat ja schon zwei Niederlagen vor dem Europäischen Gerichtshof gegeben –, wie die finanziellen Auswirkungen dieses Antrags sind und ob es tatsächlich ein faires Angebot an die Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer ist. Es gibt keine Chance, dies zu prüfen!
So kann Parlamentarismus nicht funktionieren: dass man sich, ich sage es jetzt vorsichtig, unter, na ja, Vorspiegelung stark verkürzter Tatsachen einen Ausschusstermin holt und dann eine Materie von solch einem Umfang und solch einer Bedeutung hereinbringt, möglicherweise mit finanziellen Auswirkungen, die nicht zu unterschätzen sind. Das geht so nicht! (Beifall bei den Grünen.) Das ist kein Parlamentarismus, wie wir ihn uns vorstellen, und ich glaube, da spreche ich im Namen der gesamten Opposition. Das lassen wir uns nicht gefallen!
Ein Ersuchen um eine ähnliche Vorgangsweise, wenn der Antrag nicht auf dem Tisch liegt, braucht bei der Opposition gar nicht mehr vorgebracht zu werden, denn den werden wir mit Sicherheit ablehnen. Es wird nur mehr ein Entgegenkommen geben, wenn klar ist, was am Programm steht. (Beifall bei den Grünen.) Es wird von uns unter diesen Umständen eine strenge Auslegung der Geschäftsordnung geben.
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