Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung / Seite 251

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Aber die Regierung beziehungsweise die Regierungsparteien glauben ja bis zu einem gewissen Grad selbst nicht ganz Ihrem Antrag, denn sie bringen ja heute einen Ent­schließungsantrag ein – der ist noch nicht eingebracht –, der schon wieder alles relati­viert. Da heißt es, es sollen entsprechende Verbesserungsvorschläge berücksichtigt wer­den, „wenn eine eingehende Prüfung ergeben sollte, dass mit der Neuregelung eine Be­einträchtigung der Lebensverdienstsumme einhergeht“.

Das heißt, wir beschließen heute etwas, aber gleichzeitig geben wir der Regierung schon wieder einen Auftrag, eine Novelle zu machen, wenn das nicht eintritt, was eintreten sollte. Ich meine, das ist kein professioneller Parlamentarismus, und man braucht sich nicht zu wundern, wenn man unser Geschäft und unser Metier nicht ernst nimmt, wenn wir so vorgehen. (Zwischenruf des Abg. Deimek.)

Man kann den Antrag gut oder schlecht finden, aber wenn wir keine Chance zur Prü­fung haben, dann bleibt uns nichts anderes übrig, als diesen Antrag heute abzulehnen. Das werden wir tun, denn wir können als Abgeordnete nicht für etwas Verantwortung übernehmen, das wir nicht eingehend prüfen konnten. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

21.25


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Karl zu Wort. – Bitte.

 


21.25.17

Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Was ist die Ursa­che für die heute vorliegende Reform des Besoldungsrechts? – Die Ursache geht ei­gentlich auf das Jahr 2009 zurück. Damals gab es das EuGH-Erkenntnis Hütter, in dem damals bereits eine Altersdiskriminierung im Besoldungsrecht geortet wurde.

Dann kam es zur Reparatur. Allerdings landete auch diese Reparatur wieder vor dem Europäischen Gerichtshof, und es kam daraufhin zum bereits angesprochenen Er­kenntnis des EuGH vom 11. November 2014 in der Rechtssache Schmitzer. Darin wurde wiederum eine Altersdiskriminierung festgestellt. (Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger.)

Es ist klar, dass das der Rechtssicherheit nicht unbedingt förderlich ist und dass so et­was natürlich zu einer Verunsicherung der öffentlich Bediensteten führt. Jetzt geht es darum, dass wir möglichst rasch wieder Rechtssicherheit schaffen, und wenn wir Rechts­sicherheit schaffen wollen, dann müssen wir mit dem vorliegenden Entwurf drei Prä­missen, drei Anforderungen erfüllen.

Das ist zum einen einmal die Europarechtskonformität: Da ist es wichtig, dass sich die­ser Entwurf am deutschen Modell orientiert, weil das vor dem Europäischen Gerichts­hof bereits bestanden hat. Auch Deutschland musste eine entsprechende Reform durch­führen, die, wie gesagt, vor dem Europäischen Gerichtshof bestanden hat.

Die zweite Prämisse, die zu erfüllen ist, ist die Kostenneutralität, und die dritte Prä­misse – die ich für besonders wichtig halte – ist, dass es durch diese Reform für die im Dienst stehenden öffentlich Bediensteten keine Verluste geben darf. Das heißt, die Le­bensverdienstsumme muss erhalten bleiben, und dazu hat sich auch bereits Finanzmi­nister Schelling bekannt. Das ist auch für ihn ein ganz wichtiger Punkt.

Damit man aber feststellen kann, ob die Lebensverdienstsumme wirklich keine Verlus­te erleidet, dauert es länger. Es wurde bereits vom Kollegen Pendl angesprochen, dass das natürlich viel Arbeit ist. Da muss man für jede Berufsgruppe durchrechnen, wie sich diese Reform auswirkt. (Abg. Brosz: Das hat der Pendl gesagt, dass das ...! – Abg. Deimek: Das ist Versuch und Irrtum!) Das fordern wir ein mit dem Entschlie­ßungsantrag, der noch eingebracht wird.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite