Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung / Seite 253

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Gerade im öffentlichen Dienst – wir wissen ja, wie da die Vergangenheit ausgesehen hat – hat man nie besonders darauf geschaut, dass auch Leistung entsprechend be­lohnt wird, und jetzt geht man her und macht etwas, was letztlich auf dem Rücken der öffentlich Bediensteten passieren wird. Und dass der EuGH das schlussendlich aufhe­ben wird, hat ja auch schon Methode.

Erinnern Sie sich an den Herrn Spindelegger, der damals gleichfalls etwas gemacht hat, von dem er gewusst hat, dass es nicht halten wird, nämlich diese Sonderregelung bei der Hypo, mit der er ganz bestimmte Gläubiger herausgepickt und diese mit 100 Pro­zent Verlust bestraft hat. Da hat er auch schon gewusst, dass das nicht halten wird. Und was hat er dann beim Interview gesagt? – Er hat gesagt, wenn das aufgehoben wird, werden wir uns etwas überlegen müssen. – Genau so wird hier gearbeitet! (Zwi­schenruf des Abg. Deimek.)

Genau so wird hier gearbeitet: Es wird etwas gemacht, von dem man weiß, dass es nicht halten wird, um Zeit zu gewinnen, und das Ganze auf dem Rücken jener, die es betrifft. Und wenn Sie herkommen und sagen, es geht um Rechtssicherheit, es geht um das Verhindern von Verunsicherung, dann haben Sie genau das Gegenteil damit geschafft. Das wird Ihnen noch auf den Kopf fallen, das kann ich Ihnen sagen!

Spätestens dann, wenn dieses Gesetz wieder aufgehoben wird, werden wir wieder am Anfang stehen, und dann müssen Sie uns vorhüpfen, wie Sie es schaffen, eine Unge­rechtigkeit zu beseitigen, ohne dass das für den Steuerzahler zu Mehrkosten führt. Da­rauf bin ich schon gespannt. (Beifall beim Team Stronach.)

21.32


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Wittmann zu Wort. – Bitte.

 


21.32.39

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Die Situation, vor der wir stehen, ist, dass die alte Regelung durch eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs aufgehoben wurde. Das heißt ja nicht, dass diese Aufhebung nicht auch Kosten verursacht, und wenn man zu lange zuwartet, um dieses Gesetz zu reparieren, können auch in diesem Fall erhebliche Kosten entstehen.

Das heißt natürlich, dass auch der Staat Interesse daran haben muss, möglichst rasch eine Reparatur dieser Situation vorzunehmen, um nicht aufgrund dieser Entscheidung unnötige Kosten entstehen zu lassen. Es gibt bereits 6 000 Anträge, die auf die alte, auf die aufgehobene Regelung Bezug nehmen, und täglich werden es mehr, das heißt, täglich könnten Mehrkosten entstehen.

Das heißt nicht, dass es nicht auch eine durchaus massive Belastung des Staatshaus­haltes gegeben hätte, wenn man nicht handelt. Auf der anderen Seite ist es vollkom­men verständlich – und das war auch immer die Ausgangsposition –, dass man besitz­standswahrend in das neue System überführt. Jetzt macht man zur Sicherheit noch ei­nen Entschließungsantrag, weil bei manchen Berufsgruppen – insbesondere bei den Richtern – offensichtlich Verunsicherung eingetreten ist, was verständlich ist. Um dies­bezüglich also Sicherheit zu schaffen, macht man noch zusätzlich einen Entschlie­ßungsantrag, der besagt, dass niemand schlechtergestellt werden darf.

Die Situation des Staates, nämlich dass man aufgrund einer Entscheidung des Euro­päischen Gerichtshofes agiert, ist ja nicht so, dass daraus nichts entsteht, denn dann entstehen auch dort Forderungen. Ich möchte Sie sehen, wenn dann dort Forderungen entstehen, weil man nicht rechtzeitig gehandelt hat!

 


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