Präsident Karlheinz Kopf: Ich eröffne die 60. Sitzung des Nationalrates.
Als verhindert gemeldet sind die Frau Präsidentin Doris Bures, weiters auch die Abgeordneten Keck, Kirchgatterer, Kucher, Lipitsch, Höfinger, Dipl.-Kffr. (FH) Pfurtscheller, Dr. Bösch, Doppler, Mag. Hauser, Ing. Höbart, Dr. Karlsböck, Themessl, Hagen und Dr. Vetter.
Präsident Karlheinz Kopf: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1. Anfragebeantwortungen: 2991/AB bis 3000/AB
2. Antrag:
Zurückziehung: Zu 866/A(E)
B. Zuweisungen:
Zuweisungen in dieser Sitzung:
a) zur Vorberatung:
Ausschuss für Arbeit und Soziales:
Antrag 863/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung Teilarbeitsfähigkeit
Antrag 864/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erwerbstätigkeitsanreize in der Bedarfsorientierten Mindestsicherung
Antrag 876/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Potentialanalyse in den Sozialversicherungen
Antrag 877/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Transparenz von Beiträgen und Leistungen in der Arbeitslosenversicherung
Antrag 878/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zusammenlegung der Sozialversicherungen
Antrag 881/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmenpaket gegen die sektorale Arbeitslosigkeit in Österreich
Budgetausschuss:
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichischen Industrieholding Aktiengesellschaft und der Post und Telekombeteiligungsverwaltungsgesellschaft (ÖIAG-Gesetz 2000) und das Bundesgesetz über Maßnahmen zur Sicherung der Stabilität des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilitätsgesetz-FinStaG) geändert werden (ÖBIB-Gesetz 2015) (458 d.B.)
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