12.06
Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätztes Hohes Haus! Schon wie ausführlich der Sozialbericht 2013-2014 gestaltet worden ist, zeigt für mich in eindrucksvoller Weise, welch großes Aufgabengebiet dieses Ressort hat.
In Bezug auf den Bereich Arbeitsrecht bestätigt dieser Bericht, dass es trotz sehr schwieriger wirtschaftlicher und budgetärer Maßnahmen gelungen ist, wesentliche Bereiche des Arbeitsrechts neu zu regeln und Verbesserungen herbeizuführen, die auch finanzielle Mehraufwendungen für den Bund mit sich bringen. Ich denke da zum Beispiel an das Bildungsteilzeitgeld, mit dem es erstmals gelungen ist, auch für teilzeitbeschäftigte Personen einen Rechtsanspruch zu schaffen, damit sie eine Weiterbildungsmaßnahme in Anspruch nehmen können. Wir wissen ganz genau, dass am heutigen Arbeitsmarkt die Qualifikation ein wesentliches Element ist.
Ich denke aber zum Beispiel auch an die Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit, wodurch eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglicht wurde. Schließlich ist gerade die Pflege ein wichtiger Bereich in unserer Gesellschaft. Wenn man sich die Zahlen dieses Sozialberichtes ansieht, so wird man sehen, dass wir an die 450 000 Bezieher von Pflegegeld haben und der Bund an die 2,5 Milliarden € allein für die Pflege ausgibt. In Bezug auf die Pflege möchte ich auch die Änderungen bei der Pflegefreistellung für die Patchwork- und Regenbogenkinder erwähnen, wodurch es erstmals möglich ist, auch für die leiblichen Kinder des Lebenspartners eine Pflegefreistellung in Anspruch zu nehmen.
Auch die arbeitsrechtliche Änderung, durch welche die Arbeiter mit den Angestellten in Bezug auf die Freistellung für Elementarereignisse gleichgestellt werden, ist für mich ein wichtiger und richtiger Schritt in Richtung der Harmonisierung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen von Arbeitern und Angestellten.
Ich könnte aus diesem Sozialbericht noch mehrere Punkte anführen. Auf einen möchte ich noch hinweisen, nämlich auf die Änderungen des Arbeitnehmerschutzes. Ein wesentlicher Punkt ist dabei für mich, dass nunmehr im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eines Arbeitsplatzes auch Gefahren berücksichtigt werden müssen, die zu psychischen Belastungen führen können.
Abschließend möchte ich noch auf den Antrag eingehen, der vom Kollegen Loacker eingebracht worden ist, in dem die Arbeiterkammer, die gesetzliche Interessenvertretung der Dienstnehmer, angesprochen wird. Er möchte eigentlich mit diesem Antrag, ich sage das ganz offen, die Arbeiterkammer in der Versenkung verschwinden lassen. (Abg. Kickl: Oje!)
Jede Institution – und die Arbeiterkammer ist eine sehr gute gesetzliche Interessenvertretung – braucht natürlich auch eine finanzielle Ausstattung. Die Arbeiterkammerumlage beträgt 0,5 Prozent der Bemessungsgrundlage. (Abg. Loacker: ... gestiegen seit 2004!) Wenn Sie sagen, Sie möchten diese Bemessungsgrundlage jedes Jahr um 0,5 Prozent senken, dann geht das bis null – bis sie quasi, wie Sie gesagt haben, eine freiwillige Interessenvertretung ist. (Abg. Kickl: Bei der SPÖ-Propaganda einsparen! Ein paar Inseraterl oder Werbespots weniger!) Gerade in Zeiten, in denen es darum geht, Sozialbetrug zu bekämpfen, in denen es darum geht, immer mehr Löhne einzufordern, in denen es darum geht, die Interessen der Dienstnehmer im gesundheitlichen Bereich, im arbeitsrechtlichen Bereich, im Insolvenzbereich, im Konsumentenschutzbereich zu vertreten, müssen wir meiner Meinung nach die Arbeiterkammern stärken und nicht schwächen! (Abg. Kickl: Man kann sich die SPÖ-Propaganda sparen!)
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