Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 139

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Man muss aber auch die Bildung als Grundlage im Auge behalten, denn auch die Inklusion ist wichtig. Es gibt mehr Sonderschüler denn je, und man weiß, welche Berufschancen am Arbeitsmarkt man mit einem Sonderschulzeugnis dann wirklich hat. Es müssen auch die AMS-Berater besser ausgebildet und sensibilisiert werden. Und auch die Durchlässigkeit vom zweiten in den ersten Arbeitsmarkt ist zu verbessern.

Ich möchte noch auf ein weiteres wichtiges Thema eingehen, da Sie ja auch für Gleichstellung und Antidiskriminierung zuständig sind, nämlich auf die sogenannte eugenische Indikation. Es darf nämlich noch immer bei Verdacht auf eine Behinderung ein Fötus bis zur Geburt abgetrieben werden – über die Dreimonatsfrist hinaus. Das passiert ab der 22. Woche. Wenn der Fötus außerhalb des Mutterleibes überlebens­fähig ist, wird er im Mutterleib durch einen Herzstich, einen sogenannten Fetozid getötet, durch eine Kaliumchloridspritze.

Das ist unerträglich, Herr Minister, hier braucht es wirklich eine Änderung. Wir müssen darüber nachdenken, wie das verbessert werden kann, dass man die eugenische Indikation streicht, den Fetozid verbietet, die Beratung von Eltern verbessert und auch eine Bedenkfrist zwischen Diagnose und Abtreibung einbaut. Ich betone, es geht nicht um die Fristenregelung, sondern um die Ausnahmebestimmung zur Fristenregelung.

Es war Bundesbehindertenanwalt Buchinger, der vor Kurzem an dieser Stelle gestan­den ist und gesagt hat, wir müssen die eugenische Indikation ändern, es braucht eine Enquete zu diesem Thema. Alle Parteien haben sich auch dafür ausgesprochen, bis auf die SPÖ, die gemeint hat, sie sei dazu nicht gesprächsbereit. Ich möchte Sie als zuständigen Minister und auch als Person ersuchen, dass Sie hier die Brücke bauen und eine Gesprächsbereitschaft schaffen.

Zum Schluss möchte ich wie immer auch auf die Menschenwürde hinweisen, die in der Verfassung verankert werden sollte und muss. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

12.55


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Hundstorfer. – Bitte.

 


12.55.55

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich weiß, dass die Bedarfsorientierte Min­destsicherung ein emotionales Thema ist, und ich weiß, dass man da meint, vieles zu kennen, wo Missbrauch vorliegen könnte.

Wenn es Fälle gibt, wie jenen, den Herr Abgeordneter Neubauer – er ist jetzt leider nicht da – zitiert hat: Wir haben mit der bedarfsorientierten Mindestsicherung erstmalig eingeführt, dass die Bezirksverwaltungsbehörden oder die Magistrate auch Sozialhilfe kürzen dürfen. Das ist also daher keine Schwäche des Gesetzes, sondern ein Thema des Vollzuges. Und das Thema Vollzug ist dort zu lösen, wo der Vollzug zu Hause ist: entweder bei einer Bezirkshauptmannschaft oder bei einem Magistrat. Das ist das Thema.

Der Verwaltung wurden die Instrumente gegeben, um das tun zu können, und das muss die Verwaltung halt selber tun. Es wird wahrscheinlich – ich kenne ja die Geschichte überhaupt nicht – sicher Gründe geben, warum jemand sieben Jahre Notstandshilfe plus BMS bezieht. Oder glauben Sie wirklich, dass man sieben Jahre nicht hinschaut, glauben Sie das ernsthaft? Demzufolge muss es da etwas geben.

Herr Abgeordneter Wurm, ich würde Sie auch bitten: Arbeiten Sie bitte mit den wirklichen Zahlen! Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung kostet die österreichischen Bundesländer, damit auch die Gemeinden und Städte 600 Millionen im Jahr, und nicht 1,5 Milliarden. Wir geben nicht mehr als 600 Millionen aus. Es tut mir leid für Sie, ich weiß nicht, woher Sie immer Ihre Zahlen haben. Es sind 600 Millionen, das ist die


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