Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 197

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Botschaft ist, dass es kein Widerspruch ist, gläubiger Moslem und gleichzeitig selbstbewusster Österreicher zu sein. Mir hat dieser Satz, den unser Außenminister Sebastian Kurz gesagt hat, sehr, sehr gut gefallen, denn er sagt ganz klar: Das ist kein Widerspruch! – so wie auch andere ihre Religion als selbstbewusste Österreicher ausüben.

Rund 500 000 Muslime leben in Österreich. Für sie gibt es jetzt ein neues Islamgesetz, ein neu kodifiziertes, und es gibt eine zeitgemäße Rechtsgrundlage.

In Richtung FPÖ möchte ich schon sagen: Wenn der Parteiobmann der FPÖ gesagt hat, dass der Islam kein Teil der österreichischen Geschichte ist, ist es schon eine Frage, was man als Geschichte betrachtet: nur Dinge, die 100 Jahre zurückliegen, oder auch Dinge, die wie jetzt, im Moment, schon Vergangenheit sind? Und auch meine Worte dazu sind schon Geschichte. (Abg. Neubauer: Sie haben nicht zugehört, was Kollege Kickl gesagt hat! Ich weiß, das ist für Sie oft schwierig!) Daher kann man natürlich auch eine Betrachtungsweise von fünf, zehn, 20 oder 30 Jahren in die geschichtliche Beurteilung des Islams in Österreich hineinnehmen.

Wir stellen ganz bewusst klar: Der Islam wird in Österreich respektiert und daher gesetzlich gut verankert. Mit dieser rechtlichen Verankerung sind selbstverständlich auch umfassende Akzeptanz und der Respekt der österreichischen Rechtsordnung verbunden. Und eines ist klar: Keine einzige Religion in Österreich steht über dem staatlichen Recht. Es ist Verpflichtung und Auftrag aller Glaubenslehrenden in Österreich, aber auch der Eltern in den Familien, dies entscheidend zu vermitteln.

Zum Thema des Generalverdachts möchte ich ganz kurz sagen – und da bedauere ich sehr, dass die Grünen nicht mitgehen können –: Die Religionsgesellschaften, und zwar die IGGiÖ und auch die Alevitische Glaubensgemeinschaft, haben diesen Gesetzes­vorschlag begrüßt und tragen ihn mit. Sie selbst haben niemals ausgesprochen, dass sie sich durch die Darstellungen dieses Gesetzes unter Generalverdacht sehen. Und das wäre schon Anlass genug, dieses Gesetz, das Sie auch in vielen grundlegenden Bereichen als sehr gut empfinden, mitzutragen.

Wir werden in Zukunft, ab 2016, an der Universität Wien einen islamisch-theologischen Lehrstuhl haben – das ist ganz wichtig! Und eines regelt dieses Gesetz auch im § 6: Die Amtssprache dieser Lehre ist Deutsch. Die Imame werden in Zukunft in Deutsch ausgebildet und auch unterrichten.

Zu den Kollegen Stefan und Walser, die über das Thema Unterricht in den Schulen gesprochen haben, möchte ich schon sagen: Das österreichische Schulunterrichts­gesetz sieht vor, dass Religionsunterricht auf Deutsch zu erfolgen hat, und dort können wir auch hinhören und schauen, was gelehrt wird.

Zum Thema der Vereinsauflösungen lassen Sie mich nur kurz sagen: Da gibt es die Übergangsfrist, die aufgrund des Abänderungsantrages des Kollegen Pendl jetzt auch bis 1. März nächsten Jahres ausgedehnt ist. In dieser Zeit haben die anerkannten Religionsgemeinschaften die Möglichkeit, ihre Aufgaben zu erfüllen, die Vereine entsprechend einzugliedern, und dann sind unsere Vereinsbehörden aufgerufen, die Vereine, die dann noch existent sind, zu überprüfen und gegebenenfalls aufzulösen. Ich vertraue da auf die österreichische Verwaltung, die in Sachen Vereinsbehörde immer sehr, sehr sorgsam und ordentlich vorgeht. Und wir werden alle darauf schauen, dass dieses Gesetz dann 2016 auch entsprechend exekutiert wird.

Meine Damen und Herren, wir schaffen mit diesem Islamgesetz das juristische Funda­ment für einen Islam des 21. Jahrhunderts, ein österreichisches Islamgesetz. Es ist meiner Ansicht nach ein sehr ausgewogener Vorschlag, der die religiösen Rechte der Muslime in Österreich sicherstellt und gleichzeitig Fehlentwicklungen der Vergangen-


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