Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 235

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erlegt werden, sollten klar in Gesetzen oder Rechtsvorschriften festgelegt sein. Derartige Pflichten und Aufgaben sollten auch der Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht werden und bei der Finanzierung der damit verbundenen Kosten sollte Transparenz gewährleistet sein."

Diese Forderung ist nur fallweise und dann ungenügend erfüllt. So regelt z.B. das Bundesbahngesetz für die ÖBB Personenverkehr AG gewisse rudimentäre Ziele, für die ÖBIB fehlen selbst gesetzliche Regelungen für Globalziele.

4) Berichtspflichten: "Der Koordinierungs- oder Eigentumsträger sollte den repräsen­tativen Organen, wie z.B. dem Nationalrat gegenüber, Rechenschaft schuldig sein.."

Obwohl schon seit mehr als 10 Jahren gefordert, gab es nie einen Bericht der ÖIAG, der dem Nationalrat zugeleitet wurde. Auch mit der Überleitung in die ÖBIB wird dieser Mangel nicht behoben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Novelle der Beteili­gungsgesetze der Republik Österreich vorzulegen, welche folgende grundlegenden Ziele beinhaltet:

1. Für staatliche Beteiligungen und öffentliche Unternehmungen sind Ziele, Zweck und Rahmenbedingungen in Form einer gesetzlichen Grundlage zu definieren. Als "staat­liche Beteiligung" soll dabei jede direkte oder indirekte Beteiligung des Bundes (ungeachtet der Organisationsform) von mindestens 25% + 1 Stimme gelten.

2. Sicherstellung der Eigentümerrechte:

a. Sicherstellung der optimalen Ausübung von anteilsbezogenen Stimmrechten, ins­besondere hinsichtlich der Entsendung und Abberufung von Aufsichtsräten sowie der Vertretung  bei  Aktionärshauptversammlungen.

b. Schaffung klar strukturierter und transparenter Verfahren für die Bestellung von Aufsichtsräten in allen Unternehmungen des Bundes im Sinne des Pkt.1.

3. Berichtspflichten: Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen haben dem Nationalrat über alle Beteiligungen des Bundes und öffentlichen Unternehmungen im Sinne des Pkt.1 in einheitlicher Form Berichte vorzulegen. Neben den üblichen wirtschaftlichen Leistungskennzahlen ist insbesondere auch auf den Zusammenhang der Aufgabenerfüllung und Zielerreichungen im Kontext mit den Unternehmenszielen einzugehen.

4. Für die unternehmerischen Entscheidungen ist das Management frei von Beein­flussung durch Politik und unabhängig zu halten. Um die zukunftsorientierte Ent­wicklung des Unternehmens zu gewährleisten und das Vertrauen der Kunden, Lieferanten, Eigentümer und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu stärken, ist die operative Autonomie und Unabhängigkeit des Managements sicherzustellen."

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Vogl. – Bitte.

 


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