Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 234

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ruperta Lichtenecker, Werner Kogler; Matthias Köchl, Freundinnen und Freunde betreffend Umfassende Reform der Verwaltung von Bundesbeteiligungen

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (458 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichischen Industrieholding Aktienge­sell­schaft und der Post und Telekombeteiligungsverwaltungsgesellschaft (ÖIAG-Gesetz 2000) und das Bundesgesetz über Maßnahmen zur Sicherung der Stabilität des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilitätsgesetz-FinStaG) geändert werden (ÖBIB-Gesetz 2015) (485 d.B.)

Begründung

Staatseigene Unternehmensbeteiligungen unterscheiden sich in mehreren Aspekten von Unternehmen in Privateigentum: Jeder Bürger Österreichs ist indirekt Mit­eigentümer an den zahlreichen Beteiligungen des Bundes und hat als solcher ein Interesse und Anrecht auf eine ziel- und aufgabenorientierten, transparenten Unter­nehmensführung innerhalb eines verbindlichen gesetzlichen Rahmens.

Die Umwandlung der ÖIAG in die ÖBIB ist ein Paradebeispiel für die Missachtung von Zielen der Bundesregierung und Empfehlungen internationaler Expertengremien. Im österreichischen Regierungsprogramm 2013-2018 wurde explizit festgehalten, dass alle Beteiligungen des Bundes den gleichen transparenten und zielorientierten Rege­lungen unterliegen sollen. Im Regierungsprogramm  ist festgehalten:

"Aufgrund der internationalen Entwicklung ist eine strategische Neuausrichtung und damit verbunden eine Änderung des ÖIAG-Gesetzes notwendig. Ziel ist eine ganz­heitliche Ausrichtung der Beteiligungen des Bundes, insbesondere hinsichtlich der Aufgabenstellung und der Wahrnehmung der Eigentümerinteressen".

Die "OECD Leitsätze zur Corporate Governance in staatseigenen Unternehmen" (2006, S. 13-15) geben hierzu klare Handlungsempfehlungen aus, die momentan im österreichischen Recht keinen oder nur geringen Niederschlag finden:

1) Wahrnehmung der Eigentümerrechte: "Hauptaufgaben (des Staates, Anm.) sind: Erstens: Sicherstellung seiner Vertretung bei Aktionärshauptversammlungen und Aus­übung der an die Unternehmensanteile des Staats geknüpften Stimmrechte. Zweitens: Schaffung klar strukturierter und transparenter Verfahren für die Bestellung von Board-Mitgliedern in Unternehmen."

Strukturierte und transparente Verfahren in staatseigenen Unternehmen sind nicht ersichtlich - die Nutzung als Versorgungsposten ist in zahlreichen Bereichen weiterhin an der Tagesordnung.

2) Unternehmenspolitik festlegen: "Die Regierung sollte eine Politik für staatliche Unternehmensbeteiligungen ausarbeiten und veröffentlichen, in der die mit staatlichem Unternehmenseigentum insgesamt verfolgten Ziele, die Rolle des Staats bei der Leitung und Kontrolle staatseigener Unternehmen und die Umsetzung dieser Ziel­setzungen definiert werden."

Es ist derzeit keine zentrale Strategie für öffentliche Unternehmen in Österreich sichtbar. Es gibt zwar verschiedene Gesetze zu öffentlichen Unternehmen, aber in diesen sind keine oder nur unzureichende Unternehmensziele und Aufgaben definiert.

3) Verbindliche gesetzliche Rahmenbedingungen schaffen: "Sämtliche besonderen Pflichten und Aufgaben, die staatseigenen Unternehmen im Allgemeininteresse auf-


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