Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 236

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18.26.21

Abgeordneter Ing. Markus Vogl (SPÖ): Herr Präsident! Ja, wir beschließen heute hoffentlich das neue ÖBIB-Gesetz, und damit übernimmt die Regierung wieder die Ver­antwortung für die Unternehmen, die im Besitz der derzeitigen ÖIAG und nun im Bereich der ÖBIB sind.

Wichtig bei so etwas, glaube ich, ist auch, dass man die Verantwortlichkeiten und die Kontrollen aufteilt. In diesem Sinne übernimmt der Finanzminister in seiner Rolle als Vorsitzender der Generalversammlung sozusagen die operative Leitung, bestellt den Geschäftsführer, der in Zukunft Generalsekretär heißt und der, wie schon richtig erwähnt, weisungsgebunden ist.

Wichtig ist – das haben wir in der Vergangenheit gesehen –, klare Rahmenbe­dingun­gen zu schaffen, die es ermöglichen, auf der einen Seite operativ tätig zu sein, wenn es darum geht, bei Kapitalerhöhungen mitzugehen. Auf der anderen Seite aber ist es wichtig, dass es hier eine Führung und einen politischen Auftrag gibt, es ist gerade angesprochen worden, was mit diesen Unternehmen passieren soll.

Darum ist es auch wichtig, dass es hier sozusagen auch eine Aufteilung der Kompetenzen gibt. – Diese Aufteilung gibt es.

Das heißt, als Eigentümervertreter fungiert der Finanzminister, als Kontrolle funktioniert die Bundesregierung. Diese kann die Zustimmung zum Geschäftsführer geben, muss den Erwerb weiterer Anteile genehmigen, muss den Erwerb anderer Unternehmen mitgenehmigen, muss einen Reduzierungs- oder einen Privatisierungsauftrag geben, wenn es unter 25 Prozent geht und generell im Ganzen einen Privatisierungsauftrag geben.

Wichtig ist auch, wir haben auf der einen Seite einen Geschäftsführer als General­sekretär, der operativ dieses Geschäft führt, auf der anderen Seite das Nominierungs­komitee, welches von der Bundesregierung beschickt wird. Es ist nicht so, dass es da keine Kriterien gibt. Es gibt gerade für diejenigen, die dort drinnen sitzen, sehr strenge Kriterien, auch diese Cooling-off-Phase, und es gibt für die Entsendung der Auf­sichtsräte sehr wohl ganz klare Kriterien.

Es gibt diesen Corporate Governance Code, den wir auch in der vorliegenden Fassung als Teil dieses Gesetzes formuliert haben, und wir gewährleisten damit, dass nicht mehr Willkür darüber entscheidet, wer in Aufsichtsratspositionen kommt, sondern dass es Regeln gibt. Wir haben auch gesagt, das Normierungskomitee darf sich weitere strengere Regelungen geben.

Unter diesem Gesichtspunkt, denke ich, ist es ein sehr gutes Gesetz, das ermöglicht, dass die Regierung wieder Einfluss auf das Eigentum des österreichischen Staates nimmt.

Wo ich bei Kollegin Lichtenecker bin: Die Antwort im Ausschuss hat mir auch nicht gefallen betreffend die Berichtspflichten an das Parlament.

Es gibt ganz klare Berichtspflichten des Geschäftsführers vierteljährlich an die General­versammlung und in weiterer Folge durch die Finanzminister an die Bundesregierung. Zu sagen, dass wir Anfragen stellen können, wenn wir Informationen brauchen, das ist mir ein wenig zu wenig. Ich würde mir schon ein vernünftiges Berichtswesen auch an das Parlament wünschen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Lichtenecker: Bravo, Herr Kollege!)

18.29


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Nachbaur. – Bitte.

 


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