Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 257

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Laienrichter sind ein Ausdruck einer demokratischen Gesinnung. Im Wesentlichen geht insbesondere die Geschworenengerichtsbarkeit mit Demokratie mehr oder weniger einher. Je mehr Demokratie man hat, desto mehr Laiengerichtsbarkeit hat man auch, desto mehr Geschworenengerichte hat man auch. Geschworenengerichte, Laien deshalb, weil man halt eine gewisse Skepsis gegenüber den Berufsrichtern hat, mag sie jetzt berechtigt sein oder nicht.

Laienrichter betrauen wir mit der Beurteilung der schwersten Kriminalfälle, die es gibt, angefangen bei Mord. Mord – acht Geschworene, die über die Tatfrage zu entscheiden haben. Das ist schon etwas Belastendes, wenn wir ihnen genau diese Delikte aufer­legen.

Ich möchte aber auch daran erinnern, was die Laien zu schwören haben, gemäß § 240a der Strafprozessordnung:

„Sie schwören und geloben vor Gott, die Beweise, die gegen und für den Angeklagten werden vorgebracht werden, mit der gewissenhaftesten Aufmerksamkeit zu prüfen, nichts unerwogen zu lassen, was zum Vorteil oder zum Nachteil des Angeklagten gereichen kann, das Gesetz, dem Sie Geltung verschaffen sollen, treu zu beobachten, vor Ihrem Ausspruch über den Gegenstand der Verhandlung mit niemand, außer mit den Mitgliedern des Schöffengerichts, Rücksprache zu nehmen, der Stimme der Zu- oder Abneigung, der Furcht oder der Schadenfreude kein Gehör zu geben, sondern sich mit Unparteilichkeit und Festigkeit nur nach den für und wider den Angeklagten vorgeführten Beweismitteln und Ihrer darauf gegründeten Überzeugung“ zu ent­scheiden.

Es darf keine Besprechung außerhalb des Schöffensenates während des Verfahrens geben. Und das muss auch in diesem Fall gelten.

Der Herr Kollege hat schon den Antrag so gestellt, dass das danach ist, aber selbst bei einem langen Verfahren darf es keine Besprechung geben. Das ist ein wesentlicher Punkt.

Und der andere ist: der Stimme der Zu- oder Abneigung kein Gehör zu geben. Das ist eine schwere Bürde, die wir den Leuten auferlegen, und das sollten wir uns anlässlich dieses Tagesordnungspunktes wieder einmal zu Gemüte führen. – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach.)

19.42


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte.

 


19.42.14

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister in Vertretung! Ich habe mich für einen kurzen Redebeitrag zu Wort gemeldet, weil wir unser Stimmverhalten hier gegenüber jenem im Ausschuss ändern.

Wir haben an sich dem Entschließungsantrag der Regierungsparteien zugestimmt, aufgrund der Information, die uns der Kollege der Grünen gegeben hat, können wir dem hier aber nicht zustimmen, denn das ist ein klassisches Beispiel dafür, wie man mit etwas umgeht.

Es wird ein Problem seitens einer Oppositionspartei aufgezeigt. Im Normalfall wird dann gesagt: Eine gute Idee, wir vertagen erst einmal!, jetzt aber sagt man: Das ist vielleicht doch ein bisschen zu brisant, da brauchen wir nicht zu vertagen, sondern wir haben eine eigene Initiative! Und was kommt jetzt seitens der Regierungsparteien? – Frau Kollegin Grossmann hat gesagt: Na ja, ganz so schlimm wird es nicht werden,


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