Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 256

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ist, auch aufgrund der finanziellen Möglichkeiten und finanziellen Fragen, werden wir diesen Antrag ablehnen.

Ein Schritt, den wir aber direkt setzen möchten und können, ist, die Information über externe Angebote zu verbessern. Wir haben hiezu einen Antrag im Ausschuss gestellt, der zum einen die Ausarbeitung einer Informationsbroschüre über mögliche oder konkrete Angebote beinhalten soll. Zum anderen geht es auch darum, dass die Gerichte gerade in diesen belastenden Strafverfahren die involvierten Personen kon­kret auf diese Angebote hinweisen. Da nehme ich die Bedenken, die vom Kollegen Steinhauser hier geäußert worden sind, durchaus auf. Es braucht natürlich einmal diesen Antrag an das zuständige Ministerium, hier an Lösungen und an dieser Infor­mationsbroschüre zu arbeiten und gemeinsam mit diesen Einrichtungen – Kriseninter­ventionszentren, Psychosoziale Dienste – das Angebot zu schaffen beziehungsweise auch zu unterstützen.

Ich darf noch einmal bekräftigen, dass das Thema mit diesem Antrag sicherlich nicht abgehakt ist, sondern wir die Möglichkeiten zum heutigen Tag damit ausschöpfen. Ich bitte daher um breite Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP.)

19.37


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Grossmann. – Bitte.

 


19.37.15

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Laiengerichtsbarkeit ist eine Beson­derheit des österreichischen Rechtssystems. Dabei wird den Bürgerinnen und Bürgern, die da drankommen, wohl einiges abverlangt. Ich habe das direkt miterlebt, als ich selbst beruflich bei Gericht gearbeitet habe, wie belastend diese Tätigkeit ist, nicht nur zeitlich, sondern auch psychisch, gerade wenn Bildmaterial, Filmmaterial zu sichten ist. Da dürfen wir die Menschen natürlich nicht allein lassen, das Ganze zu verarbeiten, wenn sie solch ein Sonderopfer für unser Rechtssystem erbringen. Hier besteht eine Bringschuld des Staates, diesen Menschen auch Hilfsangebote zu stellen.

Mit dieser jetzt kundgetanen Absicht, auch in dem Entschließungsantrag, Hilfs­ange­bote an die betroffenen Personen heranzutragen, gehen wir einen Schritt in die richtige Richtung. Die Bedenken, die geäußert wurden, sind natürlich auch ernst zu nehmen. Aber hier kann ich sagen, auch aus eigener Erfahrung, weil ich ja auch bei einem Sozialverein tätig war, über Einzelabrechnungen mit dem Justizministerium kann man auch mit Trägerorganisationen immer eine Lösung zustande bringen. Und wenn jetzt diese Trägerorganisationen bekannt gegeben werden, dann ist es ja auch wesentlich einfacher, Lösungen zu finden. Sie haben ja gesagt, es sind nicht viele Fälle, die es betrifft, und in den Einzelfällen wird man dann auch Lösungen finden. Wenn Ihnen Probleme auffallen, dann melden Sie das, melden Sie das dem Ministerium, melden Sie es mir, dann werden wir da auch eine Lösung erarbeiten!

Wichtig ist, dass das Problem angegangen wird, und insofern danke ich auch für Ihre Bereitschaft, hier das Bewusstsein zu schärfen und hier auch mitzutun. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.39


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Vetter. – Bitte.

 


19.39.28

Abgeordneter Dr. Georg Vetter (STRONACH): Frau Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Diese Diskussion ist eine Gelegenheit, uns daran zu erinnern, dass das Richteramt ein schweres ist. Und es ist auch ein besonders schweres für Laienrichter.

 


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