Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 255

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Kriseninterventionszentren erkundigt. Zum Ersten haben sie noch nie davon gehört, dass sie SchöffInnen und Geschworene aus justiziellen Verfahren betreuen sollen. Das wäre aber noch kein grundsätzliches Problem. Ich finde es nur sonderbar, dass wir im Parlament einen Beschluss fassen sollen, dass sie künftig die Anlaufstelle für so etwas sein sollen, und sie selbst nichts davon wissen. Aber okay.

Was aber nachdenklich macht: Wenn man den Psychosozialen Dienst dann fragt, ob er überhaupt Anlaufstelle für solche Schöffen und Geschworene sein kann, dann ist die Antwort relativ klar: Nein, denn wir sind für Akutfälle zuständig! 50 Prozent unserer Klientel sind Schizophrenie-PatientInnen, für psychotherapeutische Betreuung fehlt uns das Angebot. Das heißt, der Psychosoziale Dienst scheidet schon einmal als Anlauf­stelle aus.

Dann haben wir beim Kriseninterventionszentrum angerufen. Die haben uns gesagt: Ja, wir sind grundsätzlich zuständig für solche Fälle, wir können auch Hilfe leisten. Es gibt nur ein Problem: Wir haben diese Angebote nur in Niederösterreich und Wien.

Das heißt, es wird hier ernsthaft in einer Sache, die man nicht auf die leichte Schulter nehmen sollte, wie dieser Brief zeigt, vom Parlament vorgeschlagen, dass man sich einerseits an eine Stelle wendet, die nicht zuständig ist, und andererseits an eine Stelle wendet, die nur in Wien und Niederösterreich ein derartiges Angebot bieten kann, das heißt, in allen anderen Oberlandesgerichts-Sprengeln außerhalb von Wien als Anlauf­stelle ausscheidet.

So kann man mit Schöffen und Geschworenen, die ja nicht freiwillig diesen Dienst am Staat versehen, sondern die ausgewählt werden und das ehrenamtlich machen, nicht umgehen. Es ist unprofessionell und unverständlich, dass es für diese Fälle keine professionelle Lösung gibt, und ich finde das inakzeptabel. Daher werden wir diesen Antrag ablehnen, denn wir brauchen keine Scheinlösungen, sondern wir müssen das, was uns ein Bürger geschildert hat, der hoch irritiert war, ernst nehmen und den Schöffen und Geschworenen professionell zur Seite stehen.

Ich bin wirklich froh, dass ich solch ein Filmmaterial nicht sichten muss, und ich bin froh, dass es Schöffen und Geschworene gibt, die trotzdem im Sinne der Laien­gerichtsbarkeit, die bei uns gesetzlich verankert ist, mitwirken. Aber so kann man mit Bürgerinnen und Bürgern, die freiwillig ihren Dienst am Staat durch die Ausübung der Schöffen- und Geschworenentätigkeit versehen, wirklich nicht umgehen. Ich finde das unmöglich. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

19.34


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Himmelbauer. – Bitte.

 


19.34.55

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Steinhauser hat diesen konkreten Fall und vor allem auch das Schreiben schon angesprochen, das ja an alle Justizsprecher gegangen ist, auch an den Herrn Bundesminister. Das ist sicherlich eine nachvollzieh­bare Anregung oder, besser gesagt, Forderung des betroffenen Schöffen, Laienrichter in derart belastenden Situationen auch zu unterstützen.

Minister Brandstetter hat im Ausschuss klargestellt, dass er absolutes Verständnis dafür hat, und bekräftigt, dass er im Rahmen seiner Möglichkeiten – und da muss ich dazusagen: im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten – hier nach Lösungen suchen wird, die vor allem auch dem Antrag der Grünen entsprechen, nachträgliche kostenlose psychologische Beratung sicherzustellen. Da dies mit dem heutigen Tag nicht möglich


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