dienautorInnen verweisen in diesem Zusammenhang „auf die hohe Bedeutung von Schulen und Ausbildungsstätten: Sie tragen wesentlich zum Aufbau und Erhalt von Erinnerungskultur bei und legen die Grundsteine für die Unterstützung unseres demokratischen Systems“. Die StudienautorInnen empfehlen daher u.a. den „Ausbau der politischen Bildung in allen Schulformen“.
Eine weitere rezente Studie hat das Wahlverhalten von ErstwählerInnen bei den Nationalratswahlen 2013 untersucht. Auch hier sind die Ergebnisse ernüchternd: Demnach lag die Wahlteilnahme aller ErstwählerInnen deutlich unter dem Schnitt aller Wahlberechtigten, wobei hier zudem ein Gefälle zwischen Lehrlingen und SchülerInnen zu Ungunsten der ersten Gruppe konstatiert wird. „Egal, ob man dies als Unterschiede nach Bildung, sozialer Schicht oder einem anderen Klassifizierungsmerkmal bezeichnen möchte, Tatsache ist, dass sich hier bereits in einem sehr jungen Alter eine große Kluft in der Gesellschaft auftut. (...) Das ist im Besonderen relevant, da die Muster der Wahlteilnahme von ErstwählerInnen, die hier dargelegt wurden, das Potential haben, auch mittel- oder gar langfristig die Wahlteilnahme zu bestimmen.“ Ein Analogschluss in Bezug auf die jüngsten Wahlen zum Europaparlament ist zu befürchten.
Im Mai 2009 haben Ex-Unterrichtsministerin Claudia Schmidt und Bundeskanzler Werner Faymann nach Störaktionen durch rechtsradikale Jugendliche während einer Gedenkfeier im KZ Ebensee in einer Pressekonferenz einen Maßnahmenkatalog für politische Bildung präsentiert und moniert, es sei „zentrale Aufgabe, die politische Bildung an den Schulen zu verbessern“. Hier sind zwar einzelne Initiativen gesetzt worden, diese erweisen sich jedoch offensichtlich als ungenügend. Die Zahl rechtsextremer Straftaten ist in den vergangenen Jahren erheblich angestiegen, und insbesondere in Salzburg aber auch anderswo gehören rechtsextreme Beschmierungen von Wänden und Denkmälern inzwischen fast zum Ortsbild.
Auch andere Formen von Extremismus und Gewalt nehmen zu. Vor allem im Internet werden Aufrufe zur Gewalt gegenüber „den Anderen“ immer häufiger. Selbst Personen des öffentlichen Lebens lassen sich zu solchen gewaltverherrlichenden Aussagen hinreißen.
Aus diesen und anderen Befunden ist abzuleiten, dass seitens der Bildungspolitik ein dringender Handlungsbedarf besteht. Zweifellos fällt hierbei der Politischen Bildung in der Schule eine besondere Rolle zu. Der 1978 beschlossene Grundsatzerlass legte Politische Bildung als Unterrichtsprinzip für alle Fächer und Schulstufen fest und ist bis heute gültig. Die ab 2001 schulstufenspezifisch schrittweise durchgeführte Umbenennung des Faches „Geschichte und Sozialkunde“ in „Geschichte/Sozialkunde und Politische Bildung“ gab zwar den gesetzlichen Rahmen in Richtung Mehrbetonung der Politischen Bildung. Es ist aber sehr fraglich, ob die im Kompetenzmodell Politische Bildung festgelegten Lernziele letztlich auch nur annähernd erreicht werden. Jedenfalls werden jene, die im Lernkorridor „Handlungskompetenz“ im Bereich des „Nutzens der Angebote von Institutionen und politischen Einrichtungen“ definiert sind, in einem weiten Ausmaß nicht erreicht, was alleine aus der niedrigen Wahlbeteiligung abzulesen ist.
Zudem ist in der LehrerInnenausbildung Politische Bildung nur ein Randthema des von den Studierenden eigentlich gewählten Faches – dies gilt auch für das Fach Geschichte, Sozialkunde und Politische Bildung. In diesem Zusammenhang ist darauf zu hinzuweisen, dass in vielen berufsbildenden mittleren und höheren Schulen JuristInnen zum Einsatz kommen, deren Grundqualifikation weder in inhaltlicher noch in methodisch-didaktischer Hinsicht den Erfordernissen, die für den Unterricht dieses sensiblen Faches notwendig sind, entsprechen.
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