Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 303

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Meine Damen und Herren, daher bringe ich auch folgenden Antrag ein, der sich genau auf die notwendigen Reformschritte in diesem Bereich bezieht:

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung beziehungsweise der zuständige Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft wird aufgefordert,

1. im BMLFUW eine offizielle, unabhängige Schiedsstelle für Streitfälle von Förder­nehmerInnen mit der AMA einzurichten,

2. die jährliche Veröffentlichung des aktuellen Sanktionskataloges der AMA sowie die Ergebnisse der Kontrollen auf ihrer Homepage sicherzustellen, damit volle Trans­parenz für die FördernehmerInnen und die Öffentlichkeit gewährt wird,

3. im Rahmen der Erhaltung der Landschaftselemente statt der geplanten Einzelbaum-Digitalisierung eine vereinfachte Bio-Diversitätsmaßnahme ‚Förderung von Streuobst‘ im ÖPUL 2015-2020 ab dem Antragsjahr 2015 vorzusehen.“

*****

Meine Damen und Herren, das wäre ein wichtiger Antrag. Ich ersuche um Zustimmung auch vonseiten der ÖVP. Danke. (Beifall bei den Grünen.)

21.47


Präsidentin Doris Bures: Der soeben verlesene Entschließungsantrag ist ordnungs­gemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber, Freundinnen und Freunde betreffend massive Defizite im Hinblick auf die technisch-praktische Vollziehung im Agrar-Förder-System in Österreich

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2014/12 (III-95/486 d.B.)

Begründung

Der Rechnungshof zeigt in seinem Bericht 2014/12 massive Defizite im Hinblick auf die technisch-praktische Vollziehung im Agrar-Förder-System in Österreich auf.

Auf Seite 27 heißt es: „Das rechtlich-institutionelle Zusammenspiel der drei Haupt­akteure – BMLFUW, AMA und Landwirtschaftskammern – war geprägt von Unklar­heiten bei der Rollen- und Aufgabenverteilung und institutionellen Interessenskon­flikten“.

Auf den Seiten 32/33 wird ausgeführt: „In der vom Landwirt zu unterzeichnenden Verpflichtungserklärung waren die Sanktionen für unrechtmäßig bezogene Förde­rungen in der ersten Säule nicht und in der zweiten Säule sehr knapp dargestellt. Insbe­sondere fehlten Hinweise über das Ausmaß der Sanktionen, dass Rückf­orderungen auch bei Über- oder Unterdeklaration von Flächen drohten und diese auch


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