Meine Damen und Herren, daher bringe ich auch folgenden Antrag ein, der sich genau auf die notwendigen Reformschritte in diesem Bereich bezieht:
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung beziehungsweise der zuständige Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft wird aufgefordert,
1. im BMLFUW eine offizielle, unabhängige Schiedsstelle für Streitfälle von FördernehmerInnen mit der AMA einzurichten,
2. die jährliche Veröffentlichung des aktuellen Sanktionskataloges der AMA sowie die Ergebnisse der Kontrollen auf ihrer Homepage sicherzustellen, damit volle Transparenz für die FördernehmerInnen und die Öffentlichkeit gewährt wird,
3. im Rahmen der Erhaltung der Landschaftselemente statt der geplanten Einzelbaum-Digitalisierung eine vereinfachte Bio-Diversitätsmaßnahme ‚Förderung von Streuobst‘ im ÖPUL 2015-2020 ab dem Antragsjahr 2015 vorzusehen.“
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Meine Damen und Herren, das wäre ein wichtiger Antrag. Ich ersuche um Zustimmung auch vonseiten der ÖVP. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
21.47
Präsidentin Doris Bures: Der soeben verlesene Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber, Freundinnen und Freunde betreffend massive Defizite im Hinblick auf die technisch-praktische Vollziehung im Agrar-Förder-System in Österreich
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2014/12 (III-95/486 d.B.)
Begründung
Der Rechnungshof zeigt in seinem Bericht 2014/12 massive Defizite im Hinblick auf die technisch-praktische Vollziehung im Agrar-Förder-System in Österreich auf.
Auf Seite 27 heißt es: „Das rechtlich-institutionelle Zusammenspiel der drei Hauptakteure – BMLFUW, AMA und Landwirtschaftskammern – war geprägt von Unklarheiten bei der Rollen- und Aufgabenverteilung und institutionellen Interessenskonflikten“.
Auf den Seiten 32/33 wird ausgeführt: „In der vom Landwirt zu unterzeichnenden Verpflichtungserklärung waren die Sanktionen für unrechtmäßig bezogene Förderungen in der ersten Säule nicht und in der zweiten Säule sehr knapp dargestellt. Insbesondere fehlten Hinweise über das Ausmaß der Sanktionen, dass Rückforderungen auch bei Über- oder Unterdeklaration von Flächen drohten und diese auch
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