Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 304

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höher sein konnten als der betragsmäßige Anteil der Förderung, der auf die falsch deklarierte Fläche entfiel“. Weiters sieht das neue Programm für die ländliche Ent­wicklung 2015-2020 vor, dass auch Landschaftselemente bis hin zu Einzelbäumen digitalisiert werden müssen, womit eine Fortsetzung des Almendesasters droht.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, bzw. der zuständige Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft wird aufgefordert,

1. im BMLFUW eine offizielle, unabhängige Schiedsstelle für Streitfälle von Förder­nehmerInnen mit der AMA einzurichten.

2. die jährliche Veröffentlichung des aktuellen Sanktionskataloges der AMA sowie die Ergebnisse der Kontrollen auf ihrer Homepage sicherzustellen, damit volle Trans­parenz für die FördernehmerInnen und die Öffentlichkeit gewährt wird.

3. im Rahmen der Erhaltung der Landschaftselemente statt der geplanten Einzelbaum-Digitalisierung eine vereinfachte Bio-Diversitätsmaßnahme „Förderung von Streuobst“ im ÖPUL 2015-2020 ab dem Antragsjahr 2015 vorzusehen.

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Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Hable. – Bitte.

 


21.47.24

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rechnungshofes! Ein paar Worte zum Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes, für den ich mich im Namen unserer Fraktion bei Ihnen und beim gesamten Team des Rechnungshofes recht herzlich bedanken möchte.

Ich möchte Ihnen auch dazu gratulieren, dass es Ihnen gelingt, Qualität und Quantität des Outputs aufrechtzuerhalten, obwohl die Finanzierungssituation des Rech­nungs­hofes, wie wir alle wissen, alles andere als optimal ist.

Man könnte aus dem Tätigkeitsbericht natürlich viele interessante Punkte heraus­greifen, aber einem besonderen Highlight möchte ich mich trotz der gebotenen Kürze widmen, und zwar dem Bundesrechnungsabschluss 2013. Warum? – Weil er einen Meilenstein darstellt, weil er die Haushaltsreform des Bundes vollendet und wir das erste Mal die alte Kameralistik mit der – seien wir ehrlich! – Primitivbuchhaltung der Einnahmen-/Ausgabenrechnung hinter uns lassen und die Vermögenssituation des Bundes transparent dargestellt wird.

Transparenz ist das Stichwort: Das ist natürlich das Positive an der Geschichte. Der Schatten dabei ist jedoch, dass diese desaströse Vermögenssituation des Bundes dadurch erstmals klar auf dem Tisch liegt: 140 Milliarden € minus im Vermögen. Das heißt, um 140 Milliarden € übersteigen die Verbindlichkeiten die Aktiva. Das ist die schlimme Situation der öffentlichen Finanzen.

Zu guter Letzt, Herr Präsident Dr. Moser, möchte ich Ihnen auch noch einen Wunsch erfüllen, weil es auch unser Wunsch ist: Wir möchten bei der Prüfkompetenz des Rechnungshofes in Sachen Kammern nachlegen. Es ist nicht einzusehen, dass gesetzliche berufliche Vertretungen von der Prüfung der Zweckmäßigkeit ausge­nommen sind.

 


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