Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll64. Sitzung / Seite 30

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sein, dass wir eine gesellschaftspolitische Aufgabe vor uns haben. Deswegen ist es für uns seitens des Innenresorts selbstverständlich und notwendig, dass wir mit anderen Ressorts wie dem Familienministerium, dem Sozialministerium, dem Unterrichtsminis­terium und dem Außenministerium kooperieren.

Was heißt das jetzt im Konkreten? – Das heißt im Konkreten, dass unsere Präven­tionsbeamten auch in Zukunft bei der Lehrerausbildung eine entscheidende Rolle spielen werden, wo es vor allem darum geht, die Lehrerinnen und Lehrer in den Fra­gen, wo Radikalisierung beginnt, wie man Radikalisierung erkennt und was man dage­gen tun kann, zu sensibilisieren. Es geht uns um eine gute Zusammenarbeit mit dem Unterrichtsministerium und mit den Lehrerinnen und Lehrern, die da ganz wichtige Be­zugspersonen darstellen.

Wichtig ist uns natürlich auch die Zusammenarbeit mit den Anbietern digitaler Medien, wie Google und YouTube, weil wir wissen, dass terroristische Inhalte verstärkt im Internet zu finden sind. Uns ist es einfach wichtig, derartige Inhalte so schnell wie möglich vom Netz zu nehmen. Deswegen wurde die Möglichkeit geschaffen, dass jene, die terroristi­sche Inhalte entdecken, sie uns sofort unter der Mailadresse stopextremists@bmi.gv.at melden und den Videolink an uns schicken, wobei wir im Anschluss sofort mit Google und YouTube in Kontakt treten. Diese Videolinks und der Inhalt des Videos werden ge­prüft und so schnell wie möglich vom Netz genommen. Das heißt, jede und jeder kann so einen Beitrag gegen Radikalisierung leisten. Und ich bitte hier auch darum, dass alle sehr sorgsam sind und uns solche Informationen so schnell wie möglich zukom­men lassen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben bereits vor den Anschlägen in Pa­ris darauf hingewiesen, dass wir akuten Handlungsbedarf im Bereich des Staatsschut­zes haben, dass wir ein Staatsschutzgesetz neu brauchen, weil wir es mit Phänome­nen wie Cyberkriminalität, Spionage oder Terrorismus und Extremismus zu tun haben.

Daher kommt es auch nicht von ungefähr, dass wir bereits in unserem Regierungs­übereinkommen ein Staatsschutzgesetz neu definiert und die Diskussion darüber, wie der neue Staatsschutz aussehen soll, bereits im April letzten Jahres begonnen haben. Wir haben dabei eine ganz zentrale Frage vorangestellt, nämlich: Was erwartet sich die Bevölkerung von ihrem Staatsschutz? Von Anfang an waren auch Sie Abgeordne­te, allen voran die Sicherheitssprecher, zu einer umfassenden und intensiven Diskus­sion eingeladen.

Wir haben uns auch im Ausland angeschaut, wie dort der Staatsschutz aufgestellt ist und wie dort die Kontrolle durch den Staatsschutz funktioniert, um die Erfahrungen aus dem Ausland in das Staatsschutzgesetz neu einbauen und integrieren zu können.

Wie soll das Staatsschutzgesetz neu ausschauen? – Nur ein ganz kurzer Anriss.

Wie schaut es im organisatorischen Bereich aus? – Uns ist es natürlich wichtig, ganz klar zu definieren, wofür der Staatsschutz steht und wie er organisiert ist. Da ist es vor allem wichtig, dass der Staatsschutz auch weiterhin Sicherheitsbehörde bleibt und nicht zu einem Geheimdienst wird.

Uns ist es auch wichtig, dass wir die Befugnisse der Beamten des BVT einschränken. Warum? – Weil derzeit alle Polizistinnen und Polizisten die gleichen Befugnisse haben, egal, ob jemand Verkehrspolizist oder Beamter im Staatsschutz ist. Da braucht es ein­fach eine neue Definition. Wir wollen die sensiblen Befugnisse auf eine kleine Gruppe im Staatsschutz, die die Verantwortung trägt, einschränken.

Zu den Aufgaben: Es geht uns um die Abwehr von verfassungsgefährdenden Angrif­fen, wobei wir die Aufgaben taxativ im Gesetz aufzählen werden.

Von den Aufgaben hin zur Befugnis: Selbstverständlich braucht es abgestimmte Be­fugnisse. Das heißt, je größer die Gefahr, umso größer müssen auch die Befugnisse


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